Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen
Stand: 01.03.2023

Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Beratungsaufträge zwischen Guido Bosbach – Beratung für Innovation im Management, im weiteren Auftragnehmer genannt, und seinen Auftraggebern.

Mitwirkungsleistungen

Die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Hilfsmittel, Räumlichkeiten, sonstige Infrastruktur (insbesondere Internetzugang über WLAN) sowie eine Liste der Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten) und ggf. Teilnehmer werden vom Auftraggeber rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Angebotserstellung

Angebote für Beratungsleistungen, Workshops und Vorträge, die individuelle Anpassungen an Vorgaben seitens (potenzieller) Kunden enthalten, beinhalten auch immer eine Kreativ- und/oder Kognitivleistung seitens des Auftragnehmers. Sie sind aus diesem Grund grundsätzlich kostenpflichtig. Anderslautende Vereinbarungen sind möglich, müssen aber im Vorfeld der Angebotserstellung getroffen werden.
Die Kostenpflicht betrifft auch die Angebotspräsentation, sofern diese nicht Online erfolgt. Als Richtwert wird für die investierte Zeit mit dem 0,75fache des üblichen und vorab kommunizierten Tagessatzes berechnet. 
Sobald der Umsatz aus einer etwaigen Auftragserteilung das 10fache der Kosten für die Angebotserstellung überschreitet, werden die Kosten für das Angebot zu 100% darauf angerechnet.       

Möglichkeit zum Gegenangebot

Für den Fall, dass der in einem Angebot genannte Preis zu hoch erscheint oder Inhalte eines Angebotes wesentlichen von beabsichtigten Zielrichtung abweichen, bietet der Auftragnehmer die Möglichkeit zu einem Gegenangebot. Mit dem Gegenangebot gilt das jeweilige Angebot als abgelehnt und nicht mehr bindend. Das Gegenangebot wird in der Regel bis zum Ende des übernächsten Arbeitstags beantwortet. Wird es angenommen, ist die Beauftragung damit verbindlich zustande gekommen, anderenfalls bestehen keine weiteren gegenseitigen Angebots- und Auftragsbindungen.

Vergütung & Reisekosten

Es gelten die im Angebot genannten Konditionen. Tagessätze sind auf der Grundlage von max. 8 Arbeitsstunden kalkuliert. Workshops auf der Grundlage von 6 Stunden. Arbeitszeiten werden in Abschnitten von 30 Minuten abgerechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Abschluss der Leistungserbringung, insbesondere bei der Nutzung von Befragungs- und Evaluationswerkzeugen oder Lizenzprodukten ggf. nach Abschluss von Teilleistungen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Abzüge sind nicht vorgesehen. Bei längeren Auftragsdauern wird jeweils zum Monatsende eine Sammelrechnung gestellt.

Alle Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer und Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Material- und Nebenkosten.    

Ab dem Beauftragungszeitpunkt gelten Vor- und Nachbereitungen, Aufwände für Abstimmungen, Auftragsänderungen sowie Reisezeiten als zu vergütenden Arbeitszeit, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde. Verpflegungsmehraufwände können nach den steuerlich vorgesehenen Sätzen abgerechnet werden.

Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung der Leistung von der vollen Befriedigung der Ansprüche abhängig machen.

Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

Kompensation von CO2 Äquivalenten

Der Auftragnehmer kompensiert die durch Reisen und Nutzung sonstiger Infrastruktur und Ausstattungen entstehende Klimabelastung. Am Standort des Auftragnehmers in 53343 Wachtberg wird ausschließlich „grüner Strom“ (zu 100% aus Wasser- und Windenergie) genutzt.

Sofern die Belastung spezifischen Aufträgen und Reisen zuzuordnen ist, erscheint der kompensierte Umfang der Belastung durch CO2-Äquivalente auf der Rechnung. Durch die Kompensation entstehen dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, keine Mehrkosten.

Stornierung und Terminverschiebung

Ein erteilter Auftrag kann vom Auftraggeber in seiner Gesamtheit oder in Teilen mit folgenden Fristen und Kosten storniert bzw. vorzeitig beendet werden:

  • Nach Angebotsannahme bis 4 Wochen vor dem geplanten Termin: 20%
  • Innerhalb von 4 Wochen bis zu 5 Arbeitstagen vor dem geplanten Termin: 50%
  • Innerhalb von 5 Arbeitstagen vor dem geplanten Termin: 100%

Die Prozentwerte beziehen sich auf den mindestens zu zahlenden Anteil am Auftragsvolumen.   

Alle im Zusammenhang mit der Beauftragung bereits veranlassten oder geleisteten Arbeitszeiten, Reise- Übernachtungs-, Versand-, Material- und Nebenkosten trägt der Auftraggeber in voller Höhe unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung oder Änderung, soweit diese von Auftragnehmer nicht mehr vermieden werden können. Die genannten mindestens zu zahlenden Anteile am Auftragswert werden dabei berücksichtigt.

Kann der Auftragnehmer die Leistung nicht oder nicht vollständig erbringen, zahlt der Auftraggeber nur für die bereits erbrachten Leistungen und kann von allen weiteren Leistungen sofort kostenlos zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund der entgangenen Leistungen entsteht nicht.   

Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Geschäftsangelegenheiten, die im Rahmen der Mitarbeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen gegenüber Unbefugten zu bewahren. Der Inhalt von Angeboten und Beauftragungen ist für beide Parteien gegenüber Dritten vertraulich.

Entbindungen von der Schweigepflicht erfordern die Schriftform.

Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung von Aufträgen zu verarbeiten oder durch Dritte, die ihrerseits zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, verarbeiten zu lassen. Im Übrigen bedarf die Weitergabe von Daten der Zustimmung des Auftraggebers.Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen.

Die Haftung wird insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert und maximal 50.000 € beschränkt. Eine evtl. höhere Haftung durch den Auftragnehmer ist vor Annahme/Unterschrift eines Angebots durch den Auftraggeber immer explizit zu erfragen und Bedarf einer separaten Bestätigung.

Ein Schadensersatzanspruch kann mit Ausnahme von vorsätzlichen Schädigungen nur innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird.

Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags ihr übergebenen oder von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel mit kaufmännischer Sorgfalt für die Dauer von bis zu zwölf Monaten nach Auftragsbeendigung auf.

Sonstiges

Die ein- oder gegenseitige Verwendung der Vertragspartner als Referenz ist möglich und bedarf der expliziten Zustimmung.

Die Beauftragung, Änderung, Nebenansprachen und Stornierungen bedürfen der Schriftform per bestätigter e-mail oder Brief zwischen den im Angebot genannten Ansprechpartnern.

Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bonn.

Die AGB als PDF-Download.