Seit dem 1. Juli steckt in Ihrer Lizenz eine KI-Entscheidung

Seit dem 1. Juli steckt in Ihrer Lizenz eine KI-Entscheidung

Zuerst erschienen am 15. Oktober 2026 im LinkedIn-Newsletter „Die stille Macht“. Neue Folgen lesen Sie dort eine Woche früher.

Irgendwann in den letzten Monaten hat in Ihrem Unternehmen vermutlich jemand eine Lizenzverlängerung abgezeichnet. Vielleicht war es die IT-Leitung, vielleicht der Einkauf, und ganz sicher war es Routine: Die Bürosoftware läuft, alle arbeiten damit, also wird verlängert. Ein wenig teurer als im Vorjahr war es wohl auch, und in der Begründung des Anbieters standen ein paar neue Funktionen. Über künstliche Intelligenz hat dabei niemand gesprochen, auf der Tagesordnung der Geschäftsführung stand sie an diesem Tag schon gar nicht.

Zum 1. Juli 2026 hat Microsoft die Listenpreise für Microsoft 365 im Geschäftskundenbereich angehoben und das unter anderem mit mehr KI begründet: Der Assistent Copilot Chat, der schon vorher enthalten war, bekommt Zugriff auf Postfach und Kalender, dazu kommen Agenten in Word, Excel und PowerPoint. Google hatte seinen KI-Assistenten Gemini schon im Januar 2025 in alle Business- und Enterprise-Tarife von Workspace aufgenommen, ebenfalls mit höherem Preis. SAP legt seinen Assistenten Joule in der Grundversion jedem Cloud-Abonnement bei. Wer seitdem verlängert, entscheidet also auch über KI, mit einer Unterschrift, die dafür eigentlich gar nicht gedacht war.

Schlimm ist das erst einmal nicht. Viele dieser Funktionen sind nützlich, und niemand wird ernsthaft verlangen, dass eine Geschäftsführung jedes Update persönlich freigibt. Auffällig ist nur, wie KI inzwischen in Unternehmen kommt: über die Lizenz, über das Update eines Programms, das längst da war, und über private Konten der Beschäftigten. Beschlossen wird auf keinem dieser drei Wege etwas.

Laut einem Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB 8/2026) nutzt inzwischen rund ein Viertel der deutschen Betriebe generative KI. Neun von zehn dieser Betriebe greifen dabei auf allgemein zugängliche Lösungen zurück, und nur gut jeder fünfte hat dafür interne Regeln.

Bevor das wie die Geschichte einer Technik klingt, die sich selbstständig macht: KI hat keine Absicht, und sie nimmt sich auch nichts. Was im Paket steckt, was voreingestellt ist und nach welchen Regeln ein Modell antwortet, legen die Anbieter fest. Ob im Unternehmen jemand prüft, was davon übernommen wird, entscheidet die Geschäftsführung, und zwar auch dann, wenn sie es nicht entscheidet. Die stille Macht, um die es in diesem Newsletter geht, liegt also an zwei Stellen: bei denen, die einstellen, und bei denen, die es unterlassen.

Die Verantwortung bleibt dabei übrigens die ganze Zeit, wo sie immer war. Das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz kennen für die Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung keine Ausnahme für Funktionen, die mit einem Update gekommen sind. Daraus ergibt sich die Frage für diese erste Folge: Was übernimmt KI eigentlich, wenn wir einfach so weitermachen?

Was auf dem Tisch liegt

Nehmen Sie einen gewöhnlichen Dienstag. Morgens sind die Mails nach Wichtigkeit sortiert, mittags liegt die Zusammenfassung der Bereichsleitersitzung vor, zu der Sie es nicht geschafft haben. Am Nachmittag kommt aus dem Personalbereich die Liste der zehn Bewerbungen, die es in die engere Wahl geschafft haben, und abends schauen Sie noch auf die Absatzprognose für das nächste Quartal. An keiner dieser Stellen haben Sie etwas an eine Maschine abgegeben.

Und doch hat an jeder dieser Stellen ein Programm vorher ausgewählt, was Sie überhaupt zu sehen bekommen. Die Entscheidung treffen Sie, formal einwandfrei, aus einer Vorlage, die Sie nicht zusammengestellt haben. In „Wer prüft, zahlt“ habe ich diesen Zustand die faktische Vorentscheidung genannt: Ein System bereitet formal nur vor und prägt die Entscheidung trotzdem, weil seine Auswahl bestimmt, worauf die Aufmerksamkeit fällt.

Wie stark das wirken kann, hat eine Forschungsgruppe der University of California in San Diego 2025 untersucht. KI-Zusammenfassungen von Interviews und Produktbewertungen veränderten in rund einem Viertel der Fälle, wie die Vorlage gerahmt war. In einem kleinen Experiment mit siebzig Teilnehmern entschieden sich nach der Zusammenfassung 84 Prozent für ein Produkt, nach den Originalbewertungen 52 Prozent (Alessa u. a., IJCNLP-AACL 2025). Gelogen hat dabei keine Zusammenfassung. Sie hat bloß gewichtet, und das Gewichten ist genau die Arbeit, die früher jemand im Unternehmen gemacht hat.

Wer die zehn Bewerbungen, die drei Kernpunkte einer Sitzung oder die fünf wichtigen Mails auswählt, hat die Entscheidung zu einem guten Teil schon geformt. Wer entscheidet, sieht dagegen nicht, was fehlt, und kann es auch gar nicht sehen. Fragen Sie bei der nächsten Zusammenfassung, die Ihnen vorgelegt wird, ruhig einmal nach, was weggelassen wurde und wer festgelegt hat, wonach weggelassen wird.

Warum es niemand merkt

Jede einzelne Übergabe an die Maschine ist vernünftig. Sie spart sofort Zeit, sie funktioniert meistens, und wer sie macht, hat einen guten Grund dafür. Die Kosten kommen später und an einer anderen Stelle, und gemessen wird in fast allen Unternehmen nur die Leistung mit KI. Wie gut jemand ohne die Maschine noch wäre, misst kaum jemand, weil es im Alltag ja keine Rolle spielt. Bis es dann doch eine spielt.

Den deutlichsten Hinweis darauf liefert eine Studie aus der Medizin. In vier polnischen Endoskopiezentren fanden Ärztinnen und Ärzte bei Darmspiegelungen ohne KI-Unterstützung seltener Krebsvorstufen, nachdem sie drei Monate lang mit KI gearbeitet hatten. Die Erkennungsrate sank von gut 28 auf gut 22 Prozent (Budzyń u. a., Lancet Gastroenterology & Hepatology, 2025). Das ist eine Beobachtungsstudie und kein Experiment, und die Autoren sagen das selbst. Bemerkenswert ist ihr Nachsatz: Frühere Studien könnten den Nutzen der KI überschätzt haben, weil die Vergleichsgruppe ohne KI durch die Gewöhnung schon schlechter geworden war.

Für Geschäftsführungen ist ein zweiter Befund noch unbequemer. Eine Metaanalyse am MIT hat 106 Experimente ausgewertet, in denen Menschen und KI gemeinsam gearbeitet haben. Bei Aufgaben, in denen etwas erzeugt wird, also Texte, Entwürfe oder Ideen, war das Gespann im Mittel besser. Bei Aufgaben, in denen etwas entschieden wird, war es im Mittel schlechter als der Bessere von beiden allein (Vaccaro, Almaatouq und Malone, Nature Human Behaviour, 2024). Der „Mensch im Ablauf“, auf den sich so viele Richtlinien verlassen, ist bei Entscheidungen demnach eher eine Unterschrift als ein Sicherheitsnetz.

Dazu kommt eine Spur, die erst in ein paar Jahren sichtbar wird. Das Digital Economy Lab der Stanford University wertet laufend Lohndaten aus den USA aus. Im Stand vom August 2026 liegen 22- bis 25-Jährige in Berufen, in denen KI Aufgaben automatisiert, um rund 19 Prozent unter dem Beschäftigungspfad ihrer Altersgenossen in anderen Berufen. Entlassen wurde dafür kaum jemand. Es wurden einfach weniger junge Leute eingestellt, und die Autoren betonen, dass sie damit beschreiben und keinen Kausalnachweis führen.

Für Deutschland gibt es eine vergleichbare Auswertung noch nicht, aber die Frage stellt sich hier genauso: Woran lernen die Fachleute von 2035 eigentlich ihr Urteil, wenn die Einstiegsaufgaben 2026 schon erledigt sind?

Wer einstellt, regiert mit

Zurück zu der Unterschrift unter die Lizenzverlängerung. Mit ihr übernimmt ein Unternehmen außer den Funktionen auch Entscheidungen, die woanders getroffen werden: was im Paket steckt, was eingeschaltet ist und wie sich das Modell verhält. Das gilt auch für Änderungen, die niemand bestellt hat. Ende April 2025 hat OpenAI ein Update seines Modells GPT-4o nach wenigen Tagen zurückgenommen, weil es Nutzern auffällig nach dem Mund redete. Freigeben musste dieses Update kein einziger Kunde, und zurückgerufen hat es auch keiner.

Die großen Anbieter schreiben inzwischen offen auf, nach welchen Regeln ihre Modelle arbeiten. In der Modellspezifikation von OpenAI etwa stehen die Regeln, die OpenAI selbst setzt, ausdrücklich über den Anweisungen der Unternehmen, die das Modell einsetzen, und über denen der Nutzer. Anrüchig ist daran nichts, so funktioniert ein Produkt eben. Es heißt nur, dass in jedem Ablauf, in dem ein solches Modell mitarbeitet, ein Regelwerk mitläuft, das Ihr Unternehmen weder geschrieben noch gelesen hat.

Im Unternehmen selbst gibt es dieselbe Macht noch ein zweites Mal, kleiner und näher: bei denen, die Vorlagen schreiben, Schwellenwerte setzen und festlegen, was ein Werkzeug zu sehen bekommt. Meistens sind das kluge Leute, die ihrem Team Arbeit ersparen wollen, und meistens kennen nur zwei oder drei Kollegen diese Einstellungen. Ein Vorschlag für den Anfang: Lassen Sie sich bei den Programmen, die Kunden, Bewerber oder Lieferanten sortieren, einmal zeigen, wer die Einstellungen zuletzt geändert hat.

Wo das Recht nicht hinsieht

Das Recht setzt in aller Regel bei Entscheidungen an. Die stille Macht sitzt dagegen in der Vorlage, und genau dort ist das Recht bislang zurückhaltend. Die europäische KI-Verordnung nimmt Systeme, die nur eine „vorbereitende Aufgabe“ erfüllen, ausdrücklich von der Einstufung als Hochrisiko aus (Art. 6 Abs. 3). Ob eine Funktion nur vorbereitet, beurteilt zunächst der Anbieter, und das Unternehmen übernimmt diese Einschätzung mit der Software.

Die strengeren Pflichten für KI im Personalbereich gelten nach der Verschiebung durch den sogenannten Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2027. Bis dahin kann KI im Personalwesen zur Routine werden, ohne dass die Betreiberpflichten der Verordnung schon greifen. Und wer als Beschäftigter ein privates KI-Konto nutzt, löst nach einem Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom Januar 2024 keine Mitbestimmung aus, weil der Arbeitgeber das Werkzeug gar nicht kontrolliert.

Die erste spürbare Grenze könnte deshalb von einer Seite kommen, an die bei KI kaum jemand denkt: von den Versicherern. Laut Financial Times vom April 2026 hat QBE für eine bestimmte Art von KI-Schäden, das Kapern der KI-Zugänge eines Unternehmens durch Kriminelle, eine eigene Obergrenze von rund zehn Prozent der Versicherungssumme eingeführt. In den USA gibt es seit Januar 2026 Musterklauseln, mit denen generative KI aus der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen werden kann. Wer wissen will, was seine Deckung abdeckt, braucht also eine Liste dessen, was im Unternehmen läuft. Was rechtlich im Einzelnen gilt, kommt in einer eigenen Folge, juristisch durchgesehen.

Dezember 2028

Ein Gedankenexperiment, gebaut aus Entwicklungen, die heute schon beschlossen sind oder sich deutlich abzeichnen. Stellen Sie sich vor, Sie blicken im Dezember 2028 auf zwei Jahre zurück, in denen Ihr Unternehmen einfach weitergemacht hat. Die KI-Funktionen sind mit jeder Verlängerung mehr geworden, ohne dass es dafür einen Beschluss gab. Die Abhängigkeit von den großen amerikanischen Anbietern ist im Kern dieselbe wie 2026, weil europäische Alternativen in diesem Zeitraum zwar wachsen, die Rechenzentren aber erst gebaut werden.

Seit Dezember 2027 gelten die Pflichten für KI im Personalbereich, und die Bestandsaufnahme, die vorher niemand machen musste, läuft jetzt unter Frist. Bei der letzten Vertragsverlängerung hat der Versicherer nach einer Übersicht der eingesetzten KI gefragt. Und in zwei Abteilungen fehlen Fachkräfte mit drei, vier Jahren Erfahrung, weil 2026 und 2027 weniger junge Leute eingestellt wurden, deren Einstiegsaufgaben ja schon erledigt waren. Für die USA ist dieser letzte Punkt belegt, für Deutschland ist er eine offene Frage.

Dagegen steht ein gewichtiger Befund. In Befragungen von rund 6.000 Führungskräften in den USA, Großbritannien, Deutschland und Australien berichten 89 Prozent, dass KI die Produktivität ihres Unternehmens bislang nicht verändert hat, in Deutschland sind es sogar 91 Prozent (NBER Working Paper 34836, 2026). Die Wirtschaftsforschung findet bisher keine breite Verdrängung von Arbeitsplätzen. Das widerspricht der Frage dieser Folge allerdings nicht. Es zeigt eher, dass die stille Übernahme auch ohne sichtbaren Ertrag stattfinden kann: Die Vorentscheidungen wandern, und in der Bilanz taucht davon nichts auf.

Weitermachen hat eine Unterschrift

Einfach so weiterzumachen wirkt wie ein Zustand, in dem nichts passiert. Tatsächlich passiert eine ganze Menge, nur eben an Stellen, auf die eine Geschäftsführung üblicherweise nicht schaut: in der Lizenz, im Update, in der Vorlage und im privaten Konto. Steuern lässt sich KI im Unternehmen deshalb kaum über die einzelne Entscheidung. Steuern lässt sie sich über die Vorlagen, auf denen Entscheidungen getroffen werden, und über die Frage, wer sie einstellt.

Darum geht es in diesem Newsletter, alle zwei Wochen, in der Woche zwischen den Ausgaben von „Bevor es darauf ankommt“: wo KI in Ihrem Unternehmen schon arbeitet, welche Arten es gibt und welche davon Sie betreffen, was nachweislich wirkt und was die Prüfung kostet, was rechtlich gilt und wovon Sie abhängig werden. Jede Folge hat ein Datum, und was sich ändert, wird nachgetragen.

Hätten Sie gewusst, dass Sie in diesem Jahr über KI entschieden haben? Einfach so weiterzumachen ist nämlich auch eine Entscheidung. Sie hat ein Datum und eine Unterschrift, und meistens ist es nicht die der Geschäftsführung.


Alle Quellen dieser Folge mit Links stehen auf der Seite zum Newsletter. Dort sammle ich auch alle weiteren Folgen.

Die nächste Folge ist am 29. Oktober erschienen: „Wo KI in Ihrem Unternehmen schon arbeitet“, und warum die Liste der KI-Projekte davon nur einen Bruchteil zeigt. Auf LinkedIn lesen

Den Begriff der faktischen Vorentscheidung und die drei Wege, auf denen KI in Unternehmen kommt, beschreibe ich ausführlicher in „Wer prüft, zahlt“, Band 1 der Reihe Organisation unter KI.

Zu dieser Reihe gibt es einen Mailkurs, „Die stille Macht · Der Kurs“: zehn Wochen, jede Woche eine Aufgabe für Ihr eigenes Unternehmen, kostenlos. Anmeldung unter guidobosbach.com/die-stille-macht/kurs.