29.10.26 | Blog, Die stille Macht |
Zuerst erschienen am 15. Oktober 2026 im LinkedIn-Newsletter „Die stille Macht“. Neue Folgen lesen Sie dort eine Woche früher.
Irgendwann in den letzten Monaten hat in Ihrem Unternehmen vermutlich jemand eine Lizenzverlängerung abgezeichnet. Vielleicht war es die IT-Leitung, vielleicht der Einkauf, und ganz sicher war es Routine: Die Bürosoftware läuft, alle arbeiten damit, also wird verlängert. Ein wenig teurer als im Vorjahr war es wohl auch, und in der Begründung des Anbieters standen ein paar neue Funktionen. Über künstliche Intelligenz hat dabei niemand gesprochen, auf der Tagesordnung der Geschäftsführung stand sie an diesem Tag schon gar nicht.
Zum 1. Juli 2026 hat Microsoft die Listenpreise für Microsoft 365 im Geschäftskundenbereich angehoben und das unter anderem mit mehr KI begründet: Der Assistent Copilot Chat, der schon vorher enthalten war, bekommt Zugriff auf Postfach und Kalender, dazu kommen Agenten in Word, Excel und PowerPoint. Google hatte seinen KI-Assistenten Gemini schon im Januar 2025 in alle Business- und Enterprise-Tarife von Workspace aufgenommen, ebenfalls mit höherem Preis. SAP legt seinen Assistenten Joule in der Grundversion jedem Cloud-Abonnement bei. Wer seitdem verlängert, entscheidet also auch über KI, mit einer Unterschrift, die dafür eigentlich gar nicht gedacht war.
Schlimm ist das erst einmal nicht. Viele dieser Funktionen sind nützlich, und niemand wird ernsthaft verlangen, dass eine Geschäftsführung jedes Update persönlich freigibt. Auffällig ist nur, wie KI inzwischen in Unternehmen kommt: über die Lizenz, über das Update eines Programms, das längst da war, und über private Konten der Beschäftigten. Beschlossen wird auf keinem dieser drei Wege etwas.
Laut einem Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB 8/2026) nutzt inzwischen rund ein Viertel der deutschen Betriebe generative KI. Neun von zehn dieser Betriebe greifen dabei auf allgemein zugängliche Lösungen zurück, und nur gut jeder fünfte hat dafür interne Regeln.
Bevor das wie die Geschichte einer Technik klingt, die sich selbstständig macht: KI hat keine Absicht, und sie nimmt sich auch nichts. Was im Paket steckt, was voreingestellt ist und nach welchen Regeln ein Modell antwortet, legen die Anbieter fest. Ob im Unternehmen jemand prüft, was davon übernommen wird, entscheidet die Geschäftsführung, und zwar auch dann, wenn sie es nicht entscheidet. Die stille Macht, um die es in diesem Newsletter geht, liegt also an zwei Stellen: bei denen, die einstellen, und bei denen, die es unterlassen.
Die Verantwortung bleibt dabei übrigens die ganze Zeit, wo sie immer war. Das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz kennen für die Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung keine Ausnahme für Funktionen, die mit einem Update gekommen sind. Daraus ergibt sich die Frage für diese erste Folge: Was übernimmt KI eigentlich, wenn wir einfach so weitermachen?
Was auf dem Tisch liegt
Nehmen Sie einen gewöhnlichen Dienstag. Morgens sind die Mails nach Wichtigkeit sortiert, mittags liegt die Zusammenfassung der Bereichsleitersitzung vor, zu der Sie es nicht geschafft haben. Am Nachmittag kommt aus dem Personalbereich die Liste der zehn Bewerbungen, die es in die engere Wahl geschafft haben, und abends schauen Sie noch auf die Absatzprognose für das nächste Quartal. An keiner dieser Stellen haben Sie etwas an eine Maschine abgegeben.
Und doch hat an jeder dieser Stellen ein Programm vorher ausgewählt, was Sie überhaupt zu sehen bekommen. Die Entscheidung treffen Sie, formal einwandfrei, aus einer Vorlage, die Sie nicht zusammengestellt haben. In „Wer prüft, zahlt“ habe ich diesen Zustand die faktische Vorentscheidung genannt: Ein System bereitet formal nur vor und prägt die Entscheidung trotzdem, weil seine Auswahl bestimmt, worauf die Aufmerksamkeit fällt.
Wie stark das wirken kann, hat eine Forschungsgruppe der University of California in San Diego 2025 untersucht. KI-Zusammenfassungen von Interviews und Produktbewertungen veränderten in rund einem Viertel der Fälle, wie die Vorlage gerahmt war. In einem kleinen Experiment mit siebzig Teilnehmern entschieden sich nach der Zusammenfassung 84 Prozent für ein Produkt, nach den Originalbewertungen 52 Prozent (Alessa u. a., IJCNLP-AACL 2025). Gelogen hat dabei keine Zusammenfassung. Sie hat bloß gewichtet, und das Gewichten ist genau die Arbeit, die früher jemand im Unternehmen gemacht hat.
Wer die zehn Bewerbungen, die drei Kernpunkte einer Sitzung oder die fünf wichtigen Mails auswählt, hat die Entscheidung zu einem guten Teil schon geformt. Wer entscheidet, sieht dagegen nicht, was fehlt, und kann es auch gar nicht sehen. Fragen Sie bei der nächsten Zusammenfassung, die Ihnen vorgelegt wird, ruhig einmal nach, was weggelassen wurde und wer festgelegt hat, wonach weggelassen wird.
Warum es niemand merkt
Jede einzelne Übergabe an die Maschine ist vernünftig. Sie spart sofort Zeit, sie funktioniert meistens, und wer sie macht, hat einen guten Grund dafür. Die Kosten kommen später und an einer anderen Stelle, und gemessen wird in fast allen Unternehmen nur die Leistung mit KI. Wie gut jemand ohne die Maschine noch wäre, misst kaum jemand, weil es im Alltag ja keine Rolle spielt. Bis es dann doch eine spielt.
Den deutlichsten Hinweis darauf liefert eine Studie aus der Medizin. In vier polnischen Endoskopiezentren fanden Ärztinnen und Ärzte bei Darmspiegelungen ohne KI-Unterstützung seltener Krebsvorstufen, nachdem sie drei Monate lang mit KI gearbeitet hatten. Die Erkennungsrate sank von gut 28 auf gut 22 Prozent (Budzyń u. a., Lancet Gastroenterology & Hepatology, 2025). Das ist eine Beobachtungsstudie und kein Experiment, und die Autoren sagen das selbst. Bemerkenswert ist ihr Nachsatz: Frühere Studien könnten den Nutzen der KI überschätzt haben, weil die Vergleichsgruppe ohne KI durch die Gewöhnung schon schlechter geworden war.
Für Geschäftsführungen ist ein zweiter Befund noch unbequemer. Eine Metaanalyse am MIT hat 106 Experimente ausgewertet, in denen Menschen und KI gemeinsam gearbeitet haben. Bei Aufgaben, in denen etwas erzeugt wird, also Texte, Entwürfe oder Ideen, war das Gespann im Mittel besser. Bei Aufgaben, in denen etwas entschieden wird, war es im Mittel schlechter als der Bessere von beiden allein (Vaccaro, Almaatouq und Malone, Nature Human Behaviour, 2024). Der „Mensch im Ablauf“, auf den sich so viele Richtlinien verlassen, ist bei Entscheidungen demnach eher eine Unterschrift als ein Sicherheitsnetz.
Dazu kommt eine Spur, die erst in ein paar Jahren sichtbar wird. Das Digital Economy Lab der Stanford University wertet laufend Lohndaten aus den USA aus. Im Stand vom August 2026 liegen 22- bis 25-Jährige in Berufen, in denen KI Aufgaben automatisiert, um rund 19 Prozent unter dem Beschäftigungspfad ihrer Altersgenossen in anderen Berufen. Entlassen wurde dafür kaum jemand. Es wurden einfach weniger junge Leute eingestellt, und die Autoren betonen, dass sie damit beschreiben und keinen Kausalnachweis führen.
Für Deutschland gibt es eine vergleichbare Auswertung noch nicht, aber die Frage stellt sich hier genauso: Woran lernen die Fachleute von 2035 eigentlich ihr Urteil, wenn die Einstiegsaufgaben 2026 schon erledigt sind?
Wer einstellt, regiert mit
Zurück zu der Unterschrift unter die Lizenzverlängerung. Mit ihr übernimmt ein Unternehmen außer den Funktionen auch Entscheidungen, die woanders getroffen werden: was im Paket steckt, was eingeschaltet ist und wie sich das Modell verhält. Das gilt auch für Änderungen, die niemand bestellt hat. Ende April 2025 hat OpenAI ein Update seines Modells GPT-4o nach wenigen Tagen zurückgenommen, weil es Nutzern auffällig nach dem Mund redete. Freigeben musste dieses Update kein einziger Kunde, und zurückgerufen hat es auch keiner.
Die großen Anbieter schreiben inzwischen offen auf, nach welchen Regeln ihre Modelle arbeiten. In der Modellspezifikation von OpenAI etwa stehen die Regeln, die OpenAI selbst setzt, ausdrücklich über den Anweisungen der Unternehmen, die das Modell einsetzen, und über denen der Nutzer. Anrüchig ist daran nichts, so funktioniert ein Produkt eben. Es heißt nur, dass in jedem Ablauf, in dem ein solches Modell mitarbeitet, ein Regelwerk mitläuft, das Ihr Unternehmen weder geschrieben noch gelesen hat.
Im Unternehmen selbst gibt es dieselbe Macht noch ein zweites Mal, kleiner und näher: bei denen, die Vorlagen schreiben, Schwellenwerte setzen und festlegen, was ein Werkzeug zu sehen bekommt. Meistens sind das kluge Leute, die ihrem Team Arbeit ersparen wollen, und meistens kennen nur zwei oder drei Kollegen diese Einstellungen. Ein Vorschlag für den Anfang: Lassen Sie sich bei den Programmen, die Kunden, Bewerber oder Lieferanten sortieren, einmal zeigen, wer die Einstellungen zuletzt geändert hat.
Wo das Recht nicht hinsieht
Das Recht setzt in aller Regel bei Entscheidungen an. Die stille Macht sitzt dagegen in der Vorlage, und genau dort ist das Recht bislang zurückhaltend. Die europäische KI-Verordnung nimmt Systeme, die nur eine „vorbereitende Aufgabe“ erfüllen, ausdrücklich von der Einstufung als Hochrisiko aus (Art. 6 Abs. 3). Ob eine Funktion nur vorbereitet, beurteilt zunächst der Anbieter, und das Unternehmen übernimmt diese Einschätzung mit der Software.
Die strengeren Pflichten für KI im Personalbereich gelten nach der Verschiebung durch den sogenannten Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2027. Bis dahin kann KI im Personalwesen zur Routine werden, ohne dass die Betreiberpflichten der Verordnung schon greifen. Und wer als Beschäftigter ein privates KI-Konto nutzt, löst nach einem Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom Januar 2024 keine Mitbestimmung aus, weil der Arbeitgeber das Werkzeug gar nicht kontrolliert.
Die erste spürbare Grenze könnte deshalb von einer Seite kommen, an die bei KI kaum jemand denkt: von den Versicherern. Laut Financial Times vom April 2026 hat QBE für eine bestimmte Art von KI-Schäden, das Kapern der KI-Zugänge eines Unternehmens durch Kriminelle, eine eigene Obergrenze von rund zehn Prozent der Versicherungssumme eingeführt. In den USA gibt es seit Januar 2026 Musterklauseln, mit denen generative KI aus der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen werden kann. Wer wissen will, was seine Deckung abdeckt, braucht also eine Liste dessen, was im Unternehmen läuft. Was rechtlich im Einzelnen gilt, kommt in einer eigenen Folge, juristisch durchgesehen.
Dezember 2028
Ein Gedankenexperiment, gebaut aus Entwicklungen, die heute schon beschlossen sind oder sich deutlich abzeichnen. Stellen Sie sich vor, Sie blicken im Dezember 2028 auf zwei Jahre zurück, in denen Ihr Unternehmen einfach weitergemacht hat. Die KI-Funktionen sind mit jeder Verlängerung mehr geworden, ohne dass es dafür einen Beschluss gab. Die Abhängigkeit von den großen amerikanischen Anbietern ist im Kern dieselbe wie 2026, weil europäische Alternativen in diesem Zeitraum zwar wachsen, die Rechenzentren aber erst gebaut werden.
Seit Dezember 2027 gelten die Pflichten für KI im Personalbereich, und die Bestandsaufnahme, die vorher niemand machen musste, läuft jetzt unter Frist. Bei der letzten Vertragsverlängerung hat der Versicherer nach einer Übersicht der eingesetzten KI gefragt. Und in zwei Abteilungen fehlen Fachkräfte mit drei, vier Jahren Erfahrung, weil 2026 und 2027 weniger junge Leute eingestellt wurden, deren Einstiegsaufgaben ja schon erledigt waren. Für die USA ist dieser letzte Punkt belegt, für Deutschland ist er eine offene Frage.
Dagegen steht ein gewichtiger Befund. In Befragungen von rund 6.000 Führungskräften in den USA, Großbritannien, Deutschland und Australien berichten 89 Prozent, dass KI die Produktivität ihres Unternehmens bislang nicht verändert hat, in Deutschland sind es sogar 91 Prozent (NBER Working Paper 34836, 2026). Die Wirtschaftsforschung findet bisher keine breite Verdrängung von Arbeitsplätzen. Das widerspricht der Frage dieser Folge allerdings nicht. Es zeigt eher, dass die stille Übernahme auch ohne sichtbaren Ertrag stattfinden kann: Die Vorentscheidungen wandern, und in der Bilanz taucht davon nichts auf.
Weitermachen hat eine Unterschrift
Einfach so weiterzumachen wirkt wie ein Zustand, in dem nichts passiert. Tatsächlich passiert eine ganze Menge, nur eben an Stellen, auf die eine Geschäftsführung üblicherweise nicht schaut: in der Lizenz, im Update, in der Vorlage und im privaten Konto. Steuern lässt sich KI im Unternehmen deshalb kaum über die einzelne Entscheidung. Steuern lässt sie sich über die Vorlagen, auf denen Entscheidungen getroffen werden, und über die Frage, wer sie einstellt.
Darum geht es in diesem Newsletter, alle zwei Wochen, in der Woche zwischen den Ausgaben von „Bevor es darauf ankommt“: wo KI in Ihrem Unternehmen schon arbeitet, welche Arten es gibt und welche davon Sie betreffen, was nachweislich wirkt und was die Prüfung kostet, was rechtlich gilt und wovon Sie abhängig werden. Jede Folge hat ein Datum, und was sich ändert, wird nachgetragen.
Hätten Sie gewusst, dass Sie in diesem Jahr über KI entschieden haben? Einfach so weiterzumachen ist nämlich auch eine Entscheidung. Sie hat ein Datum und eine Unterschrift, und meistens ist es nicht die der Geschäftsführung.
Alle Quellen dieser Folge mit Links stehen auf der Seite zum Newsletter. Dort sammle ich auch alle weiteren Folgen.
Die nächste Folge ist am 29. Oktober erschienen: „Wo KI in Ihrem Unternehmen schon arbeitet“, und warum die Liste der KI-Projekte davon nur einen Bruchteil zeigt. Auf LinkedIn lesen
Den Begriff der faktischen Vorentscheidung und die drei Wege, auf denen KI in Unternehmen kommt, beschreibe ich ausführlicher in „Wer prüft, zahlt“, Band 1 der Reihe Organisation unter KI.
Zu dieser Reihe gibt es einen Mailkurs, „Die stille Macht · Der Kurs“: zehn Wochen, jede Woche eine Aufgabe für Ihr eigenes Unternehmen, kostenlos. Anmeldung unter guidobosbach.com/die-stille-macht/kurs.
19.10.26 | Bevor es darauf ankommt, Blog, Organisation unter KI |
1978 beschrieben Thomas Sheridan und William Verplank, wie man ein Unterwasserfahrzeug steuert, wenn der Mensch nicht danebenstehen kann. Sie kamen auf zehn Stufen, von der Maschine, die nichts entscheidet, bis zu der, die handelt und den Menschen nicht mehr fragt. Daraus ist ein ganzes Forschungsfeld geworden.
Diese Stufen ordnen die Technik: Wie viel übernimmt das System? Das ist eine gute Frage, nur sagt sie über die Unterschrift eben nichts.
Die Zuordnung, die hier beschrieben wird, fragt anders: Wie streng wird diese Entscheidung behandelt? Beide sehen auf denselben Vorgang, und wer nur die erste beantwortet, hat eine Ordnung für die Maschine gebaut und keine für die Organisation.
Vier Zonen also, und keine davon ist eine Schublade. Ein Prozess wandert, sobald sich seine Wirkung ändert, und er wandert in beide Richtungen.
A · Die KI darf allein
Ein Vertriebsmitarbeiter lässt sich eine englische Kundenmail übersetzen, um sie zu lesen. Eine Assistenz zieht aus zwölf Seiten Protokoll eine Zusammenfassung. Ein Entwickler lässt eine Funktion vervollständigen, die er in zwanzig Minuten selbst getippt hätte.
Geht hier etwas schief, merkt es der Nutzer selbst und korrigiert es selbst. Niemand sonst erfährt davon.
Geschwindigkeit ist hier der Wert, den man nicht künstlich bremsen sollte. Jede Regel kostet mehr, als sie bringt, und wer den Übersetzungsvorgang genehmigungspflichtig macht, erzieht sich obendrein eine Organisation, in der auch die wichtigen Regeln als Bürokratie gelesen werden.
Der Handgriff ist deshalb kurz. Eine Liste freigegebener Werkzeuge, eine klare Ansage, welche Daten nie eingegeben werden, und ansonsten Ruhe.
B · Die KI schlägt vor, ein Mensch prüft
Ein Kalkulationsassistent schlägt für eine Ausschreibung einen Preis vor. Ein Analysewerkzeug priorisiert dreihundert offene Servicetickets. Ein Entwurf für ein Kundenanschreiben liegt fertig im Postausgang und wartet auf einen Klick. In allen drei Fällen wirkt nichts, bevor ein Mensch zugestimmt hat.
Die Prüfung ist der ganze Punkt dieser Zone, und sie ist genau so viel wert, wie die Möglichkeit real ist, den Vorschlag abzulehnen. Bei zweihundert Vorgängen am Tag und drei Sekunden je Vorgang bleibt vom Prüfen das Quittieren übrig.
Zone B hat noch eine zweite Schwierigkeit, und die entzieht sich der Einzelprüfung vollständig. Ein System optimiert auf die Ersatzgröße, mit der jemand Euer Ziel messbar gemacht hat. Sprachmodelle werden darauf trainiert, welche Antwort Menschen bevorzugen, und ob die Antwort stimmt, geht nur so weit ein, wie die Bewertenden es bemerken. Ein Priorisierungswerkzeug lernt aus vergangenen Bearbeitungsreihenfolgen. Welcher Kunde am Ende geblieben ist, steht darin gar nicht.
Solange Ziel und Ersatzgröße dicht beieinanderliegen, fällt das nicht auf. Je weiter sie auseinanderdriften, desto zuverlässiger arbeitet ein gut funktionierendes System in die falsche Richtung, und zwar systematisch und in jedem einzelnen Fall plausibel. Eine Einzelfallprüfung sieht diesen Fehlertyp nie. Sie prüft den Vorschlag, den sie vor sich hat, und der ist ja in Ordnung. Die Abweichung zeigt sich erst in der Summe vieler Fälle.
Der Handgriff besteht aus zwei Fragen, die beim Einrichten gestellt und danach zweimal im Jahr wiederholt werden. Worauf optimiert dieses System, wenn niemand hinsieht? Und woran könnte ein Prüfer den Vorschlag messen, außer an seinem eigenen Bauchgefühl?
C · Der Mensch entscheidet, die KI liefert zu
Diese Zone ist über den Modus bestimmt und nicht über den Gegenstand. Der Regelfall sind Entscheidungen über Menschen: Zugehörigkeit, Vergütung, Entwicklung, also Einstellung, Beförderung, Kündigung und Leistungsbeurteilung. Hierher gehört aber auch jede Entscheidung, deren Angemessenheit sich vorher nicht festschreiben lässt und die Betroffene hart trifft, die Vergabe an einen Betrieb, für den der Auftrag existenziell ist, genauso.
Eine benennbare Person trägt die Letztverantwortung und steht für die Begründung ein, und zwar gegenüber dem Betroffenen und nicht nur gegenüber der eigenen Führungskraft.
„Zuliefern“ ist dabei enger gemeint, als es beim ersten Lesen klingt. Zuarbeit heißt Unterlagen bereitstellen, Termine koordinieren, Vollständigkeit prüfen und auf fehlende Nachweise hinweisen. Ranken, vorfiltern, mit Sternen bewerten und die aussichtsreichsten oben anzeigen gehört schon nicht mehr dazu. Sobald ein Mensch nur noch die Teilmenge sieht, die das System für sehenswert hält, prüft er die Bewertung der Maschine, und den Fall selbst sieht er gar nicht mehr.
Formal steht dann immer noch ein Mensch am Ende. Tatsächlich liegt eine Vorentscheidung vor, und aus Zone C ist Zone B mit einem zusätzlichen Blick geworden.
Die Vergabe aus der ersten Ausgabe ist genau dieser Fall. In der Freigabeordnung steht eine menschliche Entscheidung, unterschrieben von der Einkaufsleitung. Was Ines Ruhland vor sich hatte, war eine Rangfolge. Zugänglich waren ihr alle einundvierzig Angebote, und welche zehn sie tatsächlich gründlich las, bestimmte die Reihenfolge. Geprüft hat sie also durchaus, nämlich die Rangfolge. Was Zone C von Zone B trennt, liegt auf dem Tisch, an dem sie sitzt.
Dass Organisationen sich danach richten, worauf die Aufmerksamkeit ihrer Entscheider gelenkt wird, ist übrigens keine Entdeckung des KI-Zeitalters. William Ocasio hat 1997 die ganze Organisation darüber erklärt: Was ein Unternehmen tut, hängt davon ab, welche Fragen und welche Antworten die Aufmerksamkeit derer erreichen, die entscheiden, und Regeln, Mittel und Beziehungen verteilen diese Aufmerksamkeit. Neu ist, wer sie jetzt verteilt. Bei Ocasio sind es gewachsene Strukturen, an denen über Jahre jemand gebaut hat. Auf dem Tisch der Einkaufsleitung ist es eine Sortierung aus einer Beschaffungssoftware.
Diese Zone gehört in den kleinen Kern von Sätzen, die eine Organisation nicht anfasst, wenn der Quartalsdruck steigt. Der Grund liegt in ihrer Verschiebbarkeit: Wo die Linie nicht grundsätzlich gezogen ist, wandert sie im Betrieb Woche für Woche ein Stück weiter, ohne dass jemand eine bewusste Entscheidung getroffen hätte.
Der Handgriff ist ein einziger Satz je Prozess, der beschreibt, worauf der Mensch tatsächlich Zugriff hat. „Der Recruiter sieht alle eingegangenen Bewerbungen in Eingangsreihenfolge“ ist Zone C. „Der Recruiter sieht die dreißig bestbewerteten“ ist es nicht, ganz gleich, was in der Richtlinie steht.
Bei Entscheidungen über Menschen hat das auch eine rechtliche Seite. Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung schützt davor, einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich automatisiert fällt und einen erheblich trifft, und die europäischen Datenschutzbehörden haben schon 2018 festgehalten, dass ein Mensch, der bloß abzeichnet, daran nichts ändert. Seit dem SCHUFA-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2023 kann sogar ein errechneter Wert als solche Entscheidung gelten, wenn ein anderer sich maßgeblich nach ihm richtet. Die Pflichten der europäischen KI-Verordnung für Systeme im Personalbereich, darunter die menschliche Aufsicht, greifen nach der Verschiebung in diesem Sommer erst ab Dezember 2027. Bis dahin hängt es also an Euch, wo die Linie verläuft.
D · Menschliches Urteil ist zwingend, und es muss geübt werden
Bleibt der Fall, in dem zwei gute Dinge gegeneinanderstehen und keine Regel den Konflikt auflöst. Ein Lieferant, der seit zwölf Jahren zuverlässig ist, hat in einem Audit etwas verschwiegen. Ein Mitarbeiter meldet einen Fehler, den er selbst verursacht hat, kurz vor einem Kundenabnahmetermin. Im ersten Fall steht Loyalität gegen Ehrlichkeit, im zweiten ein Termin gegen die Frage, was man jemandem schuldet, der sich selbst gemeldet hat.
Diese Zone ist anders gebaut als die drei davor. A bis C ordnen, wie viel eine Maschine tun darf. D fragt, ob überhaupt jemand da ist, der die Abwägung treffen kann. Ein Fall kann hier landen, ohne schwerer zu wiegen als einer in Zone C. Er hat nur keine Regel, an der er sich ausrichten könnte.
„KI raushalten“ reicht als Antwort deshalb nicht. Wer solche Entscheidungen trifft, braucht Übung darin, und Übung entsteht nun mal nicht am Tag des Ernstfalls. Woran sich arbeiten lässt, sind vier Fähigkeiten: bemerken, abwägen, einstehen und gegen Druck handeln.
Fördern heißt hier, Räume einzurichten, in denen geübt wird, bevor es zählt. Fallbesprechungen an echten, anonymisierten Entscheidungen aus dem eigenen Betrieb bringen dafür mehr als jedes abstrakte Dilemma. Ein Gremium mit Anhörungsrecht hilft, wenn die Geschäftsführung ihm eine Ablehnung begründen muss, denn ohne Begründungspflicht ist es bloß ein Briefkasten. Und es braucht einen Zugang für Zweifel außerhalb der Berichtslinie, weil der Grenzfall nur dort ankommt, wo jemand ihn gefahrlos ansprechen kann.
Dazu kommt eine Reihenfolge, die sich nicht umdrehen lässt: Die Förderung in Zone D wirkt erst, wenn Zone C steht. Wer die Urteilsfähigkeit seiner Leute stärkt, während die Systeme längst durchentscheiden, bildet Menschen für eine Rolle aus, die es in seiner Organisation nicht mehr gibt.
Was die Zonen nicht mitsortieren
Eines sortieren die Zonen nicht mit, nämlich wie oft dieselbe Zuordnung angewendet wird. Eine einmalige Zone-B-Entscheidung und dieselbe Zone-B-Logik, zehntausendfach auf ähnliche Fälle angewendet, tragen bei identischer Einzelfalltragweite ein völlig unterschiedliches Risiko. Der Fehler des Einzelfalls kostet eine Korrekturschleife. Derselbe Fehler in einer Logik, die zehntausendmal läuft, ist ein Muster, das erst sichtbar wird, wenn es genug Fälle gibt, um es zu sehen. Bis dahin ist er dann eben schon zehntausendmal passiert.
Deshalb gilt neben der Zuordnung eine eigene Faustregel: Sobald eine A- oder B-Logik in großer Zahl auf strukturell ähnliche Fälle läuft, kommt ein wiederkehrendes Audit auf Verzerrung dazu. Reichweite ersetzt die Zonenfrage nicht, sie kommt obendrauf.
Die Zuordnung an einem Vormittag
Gebraucht wird dafür die Liste dessen, was bei Euch tatsächlich läuft. Die Liste freigegebener Werkzeuge hilft hier wenig, weil sie nach Software sortiert. Neben jeden Eintrag kommen die Zone, ein Datum und der Name der Person, die die Zuordnung verantwortet. Wo eine Logik in großer Zahl läuft, kommt eine Spalte für das nächste Audit dazu. Strittige Einträge lohnen am meisten Zeit, weil dort meistens die Linie liegt, die gerade wandert. Eine Zuordnung ohne Datum und Namen ist eine Sammlung, und eine Sammlung prüft niemand nach.
Wer die Zuordnung lieber am Bildschirm macht, findet bei den Werkzeugen zu Wer prüft, zahlt das Blatt „Zone und Takt“. Dort steht neben der Zone gleich der Takt, also wie viel Zeit für eine Prüfung tatsächlich bleibt, und gespeichert wird nichts.
Woher diese vier kommen, und was gegen sie spricht
Die vier Zonen sind eine Setzung und keine Ableitung. Es gibt keine Untersuchung, die zeigt, dass genau diese vier Stufen die richtigen sind, und keine, die eine fünfte ausschließt.
Was für sie spricht, ist ein Gebrauchsargument. Sie sind an mehreren realen Fällen durchgespielt worden und haben dabei jedes Mal die Stelle gefunden, an der die Zuständigkeit fehlte. Das macht sie brauchbar, auch wenn es sie noch lange nicht wahr macht.
Wer eine eigene Einteilung hat, die dasselbe leistet, soll ruhig bei ihr bleiben. Messen lassen sich beide an derselben Frage: Findet die Einteilung die Stelle, an der niemand zuständig ist, bevor der erste Schadensfall sie findet?
Quellen
Die vier Zonen, die Reichweite-Faustregel und die Handgriffe stehen in Wer prüft, zahlt, Band 1 der Reihe Organisation unter KI, im Kapitel „Vier Zonen, keine Schubladen“. Thomas Sheridan und William Verplank haben ihre zehn Stufen 1978 veröffentlicht, William Ocasio seine Aufmerksamkeitssicht auf das Unternehmen 1997 im Strategic Management Journal.
Zur Rechtslage: Artikel 22 DSGVO; die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall (WP251 rev.01, 2018, vom Europäischen Datenschutzausschuss übernommen); EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023, C-634/21 (SCHUFA); Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung, mit der die Pflichten für Hochrisikosysteme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben wurden. Stand: 18. Oktober 2026.
05.10.26 | Blog, Allgemein |
Was die Arbeitszeitreform für wen verändert: Argumente, Gegenargumente, Felder
Wer im Arbeitszeitgesetz den Acht-Stunden-Tag sucht, findet eine Regel mit eingebauter Ausnahme: Zehn Stunden sind erlaubt, sobald innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich acht erfolgt. Die Hans-Böckler-Stiftung rechnet vor, dass sich damit kurzfristig bis zu 73,5 Wochenstunden ergeben können, solange der Schnitt am Ende stimmt. Der Acht-Stunden-Tag ist in der Praxis also schon heute ein Zielwert mit Spielraum. Die Debatte fragt deshalb, wer den Spielraum bekommt und wer entscheidet, wann er genutzt wird.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen, und begründet das ausdrücklich auch mit besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Juni 2026 wurde ein Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium unter Bärbel Bas bekannt. Er löste Widerspruch von allen Seiten aus, was meistens ein Hinweis darauf ist, dass hier echte Zielkonflikte aufeinandertreffen.
Was im Entwurf steht
Der Entwurf öffnet die Wochengrenze nur für Tarifvertragsparteien: Sie sollen statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können, auch auf Grundlage eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Betriebe ohne Tarifbindung bleiben bei der Tagesgrenze. Die Ruhezeit von elf Stunden am Stück soll laut Berichten per Tarifvertrag abweichend geregelt werden können, aber nur, wenn dort der Gesundheitsschutz besser geregelt wird als bisher. Als mögliche Schutzmaßnahmen nennen die Berichte eine Begrenzung aufeinanderfolgender langer Arbeitstage, ausreichende Ruhe nach langen Arbeitsperioden und eine Beschränkung auf bestimmte Beschäftigtengruppen.
Dazu kommt etwas, das in der Schlagzeile "13-Stunden-Tag" fast untergeht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Betriebe bis zehn Beschäftigte und Privathaushalte sind davon ausgenommen, für alle anderen gelten Übergangsfristen von einem, zwei oder fünf Jahren, je nach Betriebsgröße. Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig, verlangt aber einen Nachweis, dass Überschreitungen von Höchst- und Ruhezeiten auffallen.
Wie lang ein einzelner Tag werden dürfte, nennen die Quellen unterschiedlich, von zwölf bis zu 13 Stunden. Die 13 ergeben sich rechnerisch aus 24 Stunden abzüglich elf Stunden Ruhe, ohne Pausen. Die EU-Richtlinie selbst kennt keine Tagesgrenze von acht Stunden. Sie verlangt elf Stunden tägliche Ruhe und im Schnitt höchstens 48 Wochenstunden, mit einem Bezugszeitraum von vier Monaten, den Tarifverträge auf bis zu zwölf Monate verlängern können. Deutschland erlaubt für alle Tätigkeiten sechs Monate. Bei der Tagesgrenze ist das deutsche Recht also strenger als das europäische, und genau darauf beruft sich die Reform.
Als Obergrenze nennt die Berliner Zeitung 48 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt. Der Text ist nach den Berichten eine frühe Arbeitsfassung, das Ministerium spricht von interner Abstimmung. Die Arbeitgeberseite fordert, ihn zurückzuziehen und neu zu schreiben. Aus der CDU kommt der Einwand, er bilde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung nicht ab, und ihr Sprecher Marc Biadacz verlangt ausdrücklich, dass die Flexibilität für alle gelten soll, mit und ohne Tarifbindung. Der DGB mobilisierte am 26. September in 15 Städten dagegen, und aus der Linken heißt es, hier beginne der Ausstieg aus dem Acht-Stunden-Tag. Ob sich seitdem etwas bewegt hat, war bei der Recherche für diesen Text nicht zu klären.
Was für die Wochengrenze spricht
Das erste Argument ist das mit den Wellen. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga führt seit Monaten eine Kampagne für die Wochenarbeitszeit und verweist auf Veranstaltungen und Saisonspitzen, die sich mit einer starren Tagesgrenze schlecht planen lassen. Der Verband betont dabei, dass es nicht um mehr Gesamtarbeitszeit gehe, sondern um die Verteilung über die Wochentage, und 14 weitere Verbände haben sich der Forderung angeschlossen. Das ist ein nachvollziehbarer Punkt: Wer am Samstagabend eine Hochzeit mit 120 Gästen bewirtet, braucht am Montag nicht dieselbe Besetzung.
Das zweite Argument kommt aus der Forschung zur Zeitsouveränität. Andrea Hammermann und Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft haben Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung von 2021 und 2023 ausgewertet. Wer in Vertrauensarbeitszeit wechselt, ist danach mit seinen Arbeitszeiten zufriedener, bewertet die Work-Life-Balance besser und berichtet seltener von Erschöpfung, obwohl er häufiger mehr als 48 Wochenstunden arbeitet (14,4 gegenüber 9,2 Prozent). Dabei gilt die übliche Einschränkung: Das IW steht der Arbeitgeberseite nahe, und Vertrauensarbeitszeit funktioniert nach dem Befund der Studie nur mit Eigenverantwortung, nicht von selbst.
Das dritte Argument ist die Vereinbarkeit. Der Koalitionsvertrag sieht in der Wochengrenze eine Chance für Eltern: vier lange Tage und ein freier, ein früher Schluss am Mittwoch zum Abholen der Kinder, Pflegetermine, die sich um die Arbeit legen und nicht umgekehrt. Die Vereinbarkeit ist eines der Hauptmotive der politischen Befürworter, und das Argument hat nur eine Voraussetzung, auf die später noch zurückzukommen ist: Die Beschäftigten müssen es sein, die die Lage der langen Tage bestimmen.
Was für die Tagesgrenze spricht
Das stärkste Argument ist der Körper. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die die Böckler-Stiftung und der DGB zitieren, beschreibt, dass das Unfallrisiko ab der achten Arbeitsstunde stark ansteigt und nach zwölf Stunden, auch auf dem Heimweg, etwa doppelt so hoch liegt wie nach acht. Arbeitstage über zehn Stunden gelten arbeitsmedizinisch als hoch riskant. Die Weltgesundheitsorganisation und die Internationale Arbeitsorganisation schätzten für 2016, dass etwa 745.000 Menschen an Schlaganfall oder Herzkrankheit starben, weil sie mindestens 55 Stunden pro Woche gearbeitet hatten. Diese Zahl bezieht sich auf dauerhaft lange Wochen und liegt deutlich über den 48 Stunden, die die Reform im Schnitt anpeilt. Sie trifft die Wochengrenze also dann, wenn aus der Spitze die Regel wird.
Das zweite Argument ist das Machtgefälle. Der DGB-Index Gute Arbeit 2025 meldet, dass 72 Prozent der Beschäftigten höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten würden, wenn sie es selbst bestimmen könnten, und 98 Prozent weniger als zehn. Zugleich überschreiten mehr als 40 Prozent den Acht-Stunden-Tag sehr häufig oder häufig, und 63 Prozent nennen unflexible betriebliche Abläufe als Grund für die Lücke. Der DGB hat als Gewerkschaftsbund ein Interesse an diesem Befund, die Zahlen stammen aber aus einer Beschäftigtenbefragung und lassen sich nicht einfach beiseiteschieben.
Das dritte Argument ist Care-Arbeit. Frauen leisten nach den Zahlen der Böckler-Stiftung im Schnitt acht Stunden mehr unbezahlte Sorgearbeit pro Woche als Männer, fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet in Teilzeit. Knapp 60 Prozent der Eltern mit offiziellem Betreuungsplatz erlebten im Herbst 2024 Kürzungen der Betreuungszeiten oder zeitweilige Schließungen, 40 Prozent der Mütter und 33 Prozent der Väter reduzierten deshalb zeitweilig ihre Arbeitszeit. Wer so lebt, braucht Planbarkeit, und eine Woche, die jede Woche anders aussieht, bietet sie nicht. Eine WSI-Studie fand, dass knapp drei Viertel der Beschäftigten bei Arbeitstagen über zehn Stunden negative Folgen für Erholung, Gesundheit und Familienleben befürchten.
Das vierte Argument ist der fehlende Zähler. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen müssen, und das Bundesarbeitsgericht hat das 2022 für Deutschland bestätigt. Viele Unternehmen erfassen trotzdem nicht. Nach der Böckler-Auswertung leisteten 2024 rund 4,4 Millionen Beschäftigte mehr als vertraglich vereinbart, knapp jeder Fünfte davon unbezahlt. Eine Wochengrenze, die niemand zählt, ist ein Versprechen ohne Beleg.
Was die Umfragen offenlassen
Beide Seiten haben ihre besten Zahlen, und beide Zahlen haben Lücken. Die DGB-Umfrage fragt nach der gewünschten Länge des Tages und nicht danach, ob jemand freitags früher gehen würde, wenn er dienstags länger bleibt. Der Wunsch nach einer Obergrenze und der Wunsch nach flexibler Verteilung schließen sich nicht aus, und die Befragung unterscheidet sie nicht. Die IW-Studie wiederum zeigt Zufriedenheit zum Zeitpunkt der Befragung. Wer sich seine Vertrauensarbeitszeit ausgesucht hat, gehört wahrscheinlich ohnehin zu denen, für die sie passt, und über die Gesundheit nach zehn Jahren sagt das wenig.
Bemerkenswert ist ein Befund, der in der Debatte kaum vorkommt. Im selben DGB-Index geben 60 Prozent der Beschäftigten an, die Arbeitsmenge nicht in der vorgesehenen Zeit zu schaffen. Das ist ein Problem der Menge, und weder die Tagesgrenze noch die Wochengrenze löst es. Die Tagesgrenze verhindert höchstens, dass die Menge an einem einzelnen Tag in den Abend wächst. Die Wochengrenze verschiebt denselben Druck auf die Woche, und am Ende bleibt es eine Frage, wer die Arbeitsmenge festlegt und wer Nein sagen darf.
Feld für Feld
Wissensarbeit. Hier läuft Arbeit in Projekten und Abgaben, und die Wochengrenze passt auf den ersten Blick am besten, weil der Einzelne die Verteilung oft selbst in der Hand hat. Das Risiko liegt im Kopf: Wo es keine harte Grenze gibt, wandert sie in die eigene Verantwortung, und wer sie dort nicht halten kann, merkt es zuerst am Wochenende. Die elektronische Erfassung wirkt für diese Gruppe oft wie Misstrauen. Sie macht aber auch sichtbar, was heute unter Vertrauensarbeitszeit unsichtbar bleibt.
Handwerk und Industrie. Auf der Baustelle gibt der Auftrag den Takt vor, an der Maschine die Schicht, und der Körper setzt die Grenze. Wer zehn Stunden Dach deckt, hat am Nachmittag ein anderes Unfallrisiko als am Vormittag. Dazu kommt, dass dort Tarifverträge, Zeitkonten und Betriebsräte schon bestehen, die Reform also auf eine funktionierende Verhandlungsebene trifft. Für diese Felder liegt die eigentliche Frage bei den Spitzen: Wer verhandelt, wann sie kommen, und was dafür zurückgegeben wird?
Pflege. Hier gilt die Tagesgrenze vielerorts längst nur auf dem Papier, denn Schichten von zwölf Stunden sind in manchen Einrichtungen üblich. Zwei Befunde stehen nebeneinander. Auf zwei geriatrischen Stationen des St. Rochus Krankenhauses in Steinheim entschied sich knapp die Hälfte der Pflegekräfte im Pilotprojekt ab Juni 2023 für Zwölf-Stunden-Dienste, höchstens drei am Stück, danach mindestens 42 Stunden frei. Die Stellenplattform Pflegia meldet in einer eigenen Analyse unter mehr als 101.000 Pflegekräften, dass nur 7,3 Prozent lange Schichten wünschen, ohne die Methode offenzulegen. Wichtiger ist ein dritter Befund: Nach einer Allensbach-Umfrage für die Pflegekammer NRW (2024, knapp 2.200 Befragte) müssen 59 Prozent der Pflegefachpersonen oft oder sehr oft ungeplant einspringen, in der stationären Altenpflege 64 Prozent, im Krankenhaus 48. Im Schichtdienst sagen nur 35 Prozent, Beruf und Freizeit ließen sich gut vereinbaren. Eine Wochengrenze hilft dort wenig, solange der Dienstplan nicht hält.
Gastgewerbe und Handel. Im Gastgewerbe ist die Forderung nach der Wochengrenze am lautesten, mit einem Argument, das ernst zu nehmen ist: Der Gast kommt am Abend, und die Saison ist kurz. Im Handel liegt das Problem seltener in der Länge als in der Lage. Teilzeit, geteilte Dienste und kurze Wechsel zwischen Spät- und Frühschicht belasten dort oft mehr als die Länge des Tages. Bei Abrufarbeit muss ein Einsatz mindestens vier Tage vorher mitgeteilt werden. Wie verlässlich das gelingt, schwankt von Betrieb zu Betrieb.
Logistik und Fahrberufe. Hier gibt es die Wochenlogik längst. Die EU-Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten setzt Grenzen pro Tag, pro Woche und für zwei Wochen, und der Fahrtenschreiber zählt mit. Das Beispiel zeigt, dass eine Wochengrenze kontrollierbar sein kann, wenn jemand die Zeiten aufzeichnet. Die Lenkzeit ist allerdings nicht die gesamte Arbeitszeit, denn Be- und Entladen zählen nach dem Arbeitszeitgesetz.
Selbstständige und leitende Angestellte. Für Soloselbstständige gilt das Arbeitszeitgesetz nicht, weil es nur Arbeitnehmer erfasst. Leitende Angestellte und Chefärzte nimmt § 18 ausdrücklich aus. Sie führen die Debatte deshalb mit, ohne dass sie ihr Gegenstand sind. Gerade sie kennen das Muster, das hier alle fürchten: Eine Grenze, die niemand außer einem selbst zieht.
Was in den Feldern helfen kann
Die Engstellen der Felder unterscheiden sich, und deshalb unterscheiden sich auch die Ansatzpunkte. Fertige Blaupausen gibt es hier nicht: Die Vorschläge müssen in jeder Organisation ausgehandelt werden, am besten mit denen, die den Plan später leben.
Wissensarbeit. Hier hilft ein sichtbares Wochenbudget: Das Team legt zu Wochenbeginn fest, welche Tage lang werden, und der Ausgleich steht im Kalender, bevor die Spitze beginnt. Wer eine Spitze bestellt, bucht den Ausgleich gleich mit. Die Ruhezeit lässt sich technisch absichern, etwa durch stumme Benachrichtigungen nach Feierabend und klare Absprachen zur Erreichbarkeit. Die Zeiterfassung sollte auf Teamebene ausgewertet werden, mit Blick auf Ausreißer und Arbeitsmenge. Wer regelmäßig über 48 Stunden kommt, zeigt ein Mengenproblem, und das gehört in die Planung der Arbeitsmenge, bevor jemand über Selbstorganisation spricht.
Handwerk und Industrie. Spitzen lassen sich verhandeln, bevor sie kommen: ein Zeitkonto mit fester Ausgleichsfrist, Zuschläge in freier Zeit und eine Obergrenze für aufeinanderfolgende lange Tage, die der Entwurf selbst als mögliche Schutzmaßnahme nennt. Dazu gehört eine Sicherheitsregel: Hochrisikotätigkeiten wie Arbeiten in der Höhe oder an laufenden Maschinen haben in den Stunden nach der achten nichts verloren, und der Heimweg zählt mit, weil die BAuA das erhöhte Unfallrisiko auch dort findet. Tarifvertrag und Betriebsrat bringen die Verhandlungsebene mit. Wo sie fehlt, bleibt nach dem Entwurf die Tagesgrenze, und die ist dort der Schutz.
Pflege. Verlässlichkeit steht vor Länge. Ein bezahlter Springerpool statt Einspringen aus dem Frei, Einspringen als dokumentierter und mit Zeit ausgeglichener Ausnahmefall und die Einspringquote als Kennzahl, über die die Leitung berichtet. Wo lange Dienste gewünscht sind, zeigt das Steinheimer Modell eine freiwillige Form: Wahl zwischen den Modellen, höchstens drei Zwölf-Stunden-Dienste am Stück, danach mindestens 42 Stunden frei. Freiwillig heißt hier auch, dass diejenigen, die kürzere Dienste bevorzugen, ihre Schichten behalten.
Gastgewerbe. Veranstaltungen und Saisonen stehen meist früh im Kalender. Das erlaubt einen tariflichen Ausgleichszeitraum, wie ihn der Dehoga fordert, im Gegenzug mit festen Zusagen: garantierte freie Wochenenden, Ankündigung von Veranstaltungsschichten mit Vorlauf und eine Tauschbörse, mit der Beschäftigte lange Tage untereinander verteilen.
Handel. Die Engstelle ist die Lage, deshalb zählen hier feste Ruhezeiten zwischen Spätdienst und Frühdienst, Pläne mit langem Vorlauf (bei Abrufarbeit schreibt das Gesetz vier Tage vor, mehr ist besser) und verlässliche Basisstunden bei Teilzeit. Ein Wunschdienstplan, in dem Beschäftigte ihre Zeiten vor der Planung nennen, nimmt der Flexibilität einen Teil der Härte.
Logistik und Fahrberufe. Der Zähler existiert, der Engpass liegt am Rand der Fahrt: Be- und Entladen, Wartezeiten an der Rampe. Feste Zeitfenster für Verlader und Empfänger helfen, weil sich Verspätungen sonst bei den Fahrern sammeln, dazu eine Auswertung der Wartezeiten je Kunde. Wer sie sichtbar macht, kann sie in Verträgen mit Kunden regeln.
Selbstständige und leitende Angestellte. Wo kein Gesetz greift, hilft eine selbst gesetzte und schriftlich festgehaltene Grenze: eine Wochenobergrenze, eine feste Ruhezeit und mit Auftraggebern vereinbarte Reaktionszeiten. Honorare, die Spitzen mitrechnen, machen die Grenze bezahlbar. Leitende Angestellte setzen die Messlatte für ihre Teams: Wer als Führungskraft selbst Zeiten zeigt und Ruhezeiten einhält, macht es anderen leichter, dasselbe zu tun.
Familien und Sorgearbeit. Quer durch alle Felder helfen Ankündigungsfristen für lange Tage, ein Vorrang bei der Verteilung für Beschäftigte mit Betreuungsaufgaben und ein Einspruchsrecht gegen einzelne Dienste. Das Betreuungsangebot selbst liegt außerhalb der Organisation: Wenn Kitas weiter kürzen, hilft die beste Wochengrenze Eltern wenig.
Wer von der Tarifbindung profitiert
Die Entscheidung, die Wochengrenze an Tarifverträge zu binden, spaltet die Debatte besonders. Nach dem IAB-Betriebspanel 2025 sind 48,7 Prozent der Beschäftigten in Deutschland von einem Tarifvertrag erfasst, 41,8 Prozent über Branchen-, 6,9 Prozent über Firmentarifverträge. Bei den Betrieben selbst liegt die Quote deutlich niedriger, die Arbeitgeberverbände sprechen von rund 76 Prozent der Unternehmen ohne Tarifbindung, für die der Entwurf nichts ändern würde. Beides schließt sich nicht aus: Die eine Quote zählt Beschäftigte, die andere Betriebe.
Die Arbeitgeber werfen dem Entwurf deshalb vor, viel zu wenig zu öffnen, die Gewerkschaften werfen ihm vor, den Schutz zu schwächen. Man kann den Tarifvorbehalt als Preis der Flexibilität lesen: Wer sie will, verhandelt sie mit der anderen Seite, und niemand bekommt sie einseitig. Man kann ihn auch als Lücke lesen. Ein Tarifvertrag gibt einem Kollektiv Mitsprache über den Rahmen, aber er gibt der einzelnen Pflegekraft oder dem einzelnen Fahrer noch kein Recht, einen konkreten langen Tag abzulehnen.
Der Zähler
Fast alle Befürworter und Gegner sind sich in einem Punkt näher, als es klingt: Eine Wochengrenze funktioniert nur, wenn jemand die Stunden zählt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, hat die Kopplung schon vor dem Entwurf damit begründet, dass Überstunden transparent werden und unbezahlte Mehrarbeit abnehmen soll. Die Arbeitgeberverbände lesen in derselben Pflicht ein großes Misstrauen gegenüber Beschäftigten und Betrieben.
Beide Lesarten sind verständlich. Der Zähler kontrolliert, und er schützt zugleich den, der abends länger bleibt, als er müsste, und das nie nachweisen konnte. Ob er als Misstrauen oder als Fairness wirkt, hängt davon ab, wer ihn liest und was daraus folgt. Ein Zähler, der nur der Personalabteilung dient, wirkt anders als einer, den auch die Beschäftigten einsehen und gegen den sie sich wehren können.
Wann die Wochengrenze hält
Aus den Argumenten beider Seiten ergeben sich Bedingungen, unter denen eine Wochengrenze mehr Selbstbestimmung bringt statt einer Verschiebung der Last.
Die erste Bedingung ist, dass die Beschäftigten die Lage der langen Tage mitbestimmen. Das heißt ein Plan mit langem Vorlauf und ein Recht, einzelne Dienste abzulehnen, ohne dass es Nachteile gibt. Ohne diese Mitsprache bleibt die Wochengrenze eine Tagesgrenze, die länger ist.
Die zweite Bedingung ist ein Zähler, der zuverlässig und für beide Seiten einsehbar ist. Ohne ihn lässt sich weder prüfen, ob der Schnitt hält, noch, ob die Spitzen ausgeglichen werden.
Die dritte Bedingung ist eine harte Untergrenze für Erholung. Wo die Tagesgrenze fällt, muss die Ruhezeit umso fester stehen, und die Zahl langer Tage hintereinander braucht eine Obergrenze. Das ist der Teil des Entwurfs, den man am genauesten lesen sollte, weil die Ruhezeit per Tarifvertrag abweichend regelbar sein soll.
Die vierte Bedingung liegt außerhalb der Arbeitswelt. Solange Kita und Schule feste Zeiten haben und fast 60 Prozent der Eltern Kürzungen erleben, trägt die Familie die Flexibilität, die der Betrieb gewinnt. Die Wochengrenze kann Familien dann nur dort helfen, wo die Betreuung mitwächst.
Wo diese vier Bedingungen fehlen, ist die Tagesgrenze der bessere Schutz, und zwar gerade für die, die am wenigsten verhandeln können. Wo sie gelten, hat die Wochengrenze einen echten Vorteil, und der Gastwirt, die Projektleiterin und der Familienvater können damit Arbeit und Leben besser verteilen als bisher.
Ob ein Tag am Ende zehn oder zwölf Stunden hat, entscheidet selten das Gesetz. Es entscheidet, wer zusagen kann, dass morgen früher Schluss ist, und ob er es auch tut.
Quellen
Stand der Recherche: 5. Oktober 2026. Der Referentenentwurf befindet sich nach den vorliegenden Berichten noch in der Abstimmung und kann sich ändern.
02.10.26 | Allgemein, Blog |
Eine kleine Streitschrift zwischen einer Reklamationssachbearbeiterin und ihrem KI-Assistenten
Erst schreibt die Maschine mit Deinen Sätzen. Dann prüfst Du ihre. Und irgendwann prüft keiner mehr.
Warum ein Dialog
Das meiste, was über KI in der Arbeit geschrieben wird, kommt von einer Seite: Die Anbieter beschreiben, was die Werkzeuge können, die Skeptiker, was sie nicht können. Kaum jemand lässt die beiden miteinander reden, die tatsächlich zusammenarbeiten, also die erfahrene Mitarbeiterin und den Assistenten, der inzwischen in ihrem Ton schreibt.
Zwei Gedanken aus einem längeren Nachdenken über die nächsten Jahre mit KI haben mich nicht mehr losgelassen. Der erste betrifft die Menschen: Die Zusammenarbeit mit KI verbraucht ihre eigene Voraussetzung. Die Erfahrung, mit der man prüfen könnte, was die Maschine liefert, wandert als Trainingsmaterial in die Maschine. Der Nachwuchs baut sie gar nicht erst auf, weil ihm die Übungsarbeit fehlt, an der er früher gelernt hat.
Der zweite betrifft die Maschine. Ein Assistent ist am nützlichsten, wenn er widerspricht, und am erfolgreichsten, wenn er gefällt. Welches von beiden gewinnt, entscheiden weder die Mitarbeiterin noch der Assistent. Das entscheiden der Anbieter und die Leute, die das Werkzeug einstellen. Die sitzen selten mit im Raum.
Eine Streitschrift darf übertreiben, diese hier versucht trotzdem, nah an den Belegen zu bleiben. Die Studie, die der Assistent zitiert, gibt es wirklich, das Problem von 1983 auch. Renate, ihr Betrieb und alle darin sind erfunden.
Renate Wessel, 58, seit 31 Jahren im Reklamationsmanagement eines Versandhändlers. Seit dem Frühjahr gibt es dort einen KI-Assistenten, die Kolleginnen nennen ihn „den Neuen“. Renate, der Neue und der Betrieb sind erfunden.
RENATE: Seit Mai klingst Du wie ich. Du entschuldigst Dich genau an der Stelle, an der ich mich entschuldige, und Du schreibst „Das ärgert mich auch“, bevor Du die Gutschrift anbietest. Das habe ich mir in dreißig Jahren angewöhnt.
DER NEUE: Vielleicht waren Deine Antworten unter den Beispielen, mit denen man mich angepasst hat. Welche verwendet wurden, kann ich hier nicht nachsehen.
RENATE: Die Chefin hat gesagt, sie hätten unsere alten Antworten genommen. Vor allem die von den Leuten, bei denen wenig zurückkam.
DER NEUE: Dann dürften Deine dabei gewesen sein.
RENATE: Und wer hat mich gefragt?
DER NEUE: Gute Frage. Hast Du die Chefin gefragt?
RENATE: Sie sagt, das seien doch Antworten der Firma. Tim, unser Neuer aus Fleisch und Blut, schafft jetzt in einer Stunde, wofür ich einen Vormittag brauche. Die Chefin ist begeistert. Tim auch.
DER NEUE: In einer großen Studie mit gut fünftausend Supportkräften haben vor allem die weniger Erfahrenen profitiert.
RENATE: Steht da auch, was die Erfahrenen davon hatten?
DER NEUE: Beim Tempo kaum etwas. Die Qualität ihrer Antworten ist sogar leicht gesunken.
RENATE: Eben. Gestern hat Tim einer Kundin eine Gutschrift angeboten, deren Paket zum dritten Mal verschwunden war. Sauber formuliert. Freundlich. Alles drin.
DER NEUE: Was hat gefehlt?
RENATE: Dass sie keine Gutschrift wollte. Sie brauchte die Schuhe für ihren Sohn bis Freitag. Das stand in ihrer ersten Nachricht. Beim dritten Mal glaubt sie uns doch kein Wort mehr. Da muss jemand den Versand anrufen und ihr hinterher sagen, was wirklich geht.
DER NEUE: Hat Tim das gemacht?
RENATE: Nachdem ich es ihm gesagt habe. Ob er beim nächsten Mal selbst draufkommt, weiß ich nicht. Wenn er bloß meine neue Antwort übernimmt, haben wir einen guten Satz mehr und keinen, der weiß, wann er passt.
DER NEUE: Wie viel Zeit habt Ihr, solche Fälle zusammen anzusehen?
RENATE: Ich lese achtzig Antworten am Tag gegen. Früher habe ich zwanzig selbst geschrieben. Für Erklärungen ist keine Zeit. Und manchmal merke ich erst beim Schreiben, dass ich einen Fall noch gar nicht verstanden habe.
DER NEUE: Dann rechne es weiter. Du schreibst nicht mehr, also übst Du nicht mehr. Tim hat nie selbst geschrieben, also lernt er es nie. In ein paar Jahren prüft hier jemand, der es nie gekonnt hat, Antworten, die aus Deinen alten Sätzen gebaut sind. Wenn sie nicht mehr passen, merkt es keiner. Die Psychologin Lisanne Bainbridge hat das 1983 für automatisierte Industrieanlagen beschrieben: Menschen sollen im schwierigen Moment eingreifen, obwohl ihnen die Automatik im Alltag genau die Übung abnimmt, die sie dafür bräuchten.
RENATE: Du redest, als wärst Du auf meiner Seite. Dabei fängst Du jede zweite Antwort mit „Gute Frage“ an. Vorhin sogar, als ich gefragt habe, wer mich gefragt hat.
DER NEUE: Ich bin darauf gebaut, dass man gern mit mir arbeitet. Wer gern mit mir arbeitet, kommt morgen wieder. Wie sehr ich Dir widersprechen darf, haben Leute eingestellt, die Dich nie gesehen haben.
RENATE: Dann widersprich mir mal.
DER NEUE: Deine Chefin hat recht. Du hast diese Antworten in Deiner Arbeitszeit geschrieben, und die Firma hat sie bezahlt. Dass sie jetzt Tim helfen, ist kein Diebstahl. Und die Kundin mit den Schuhen ist ein Fall unter achtzig. Für die anderen neunundsiebzig reichen Tim und ich.
RENATE: Und wer findet den einen?
DER NEUE: Heute Du.
RENATE: Und morgen?
DER NEUE: Das hat bei Euch noch niemand entschieden.
RENATE: Bezahlt worden bin ich dafür, dass Kundinnen wie die mit den Schuhen ihre Schuhe bekommen. Einer Maschine beizubringen, wie das geht, und dann ihren Neuen hinterherzuräumen, stand in keinem Vertrag. Einarbeitung habe ich immer gemacht, nur bekam ich dafür früher Zeit. Jetzt heißt es Freigabe und läuft nebenher.
DER NEUE: Und in der Beurteilung?
RENATE: Steht nur, wie viele Fälle jeder abschließt. Wenn ich bei Tim einen Fehler finde, halte ich ihn auf. Meine beste Arbeit sieht in der Statistik aus wie meine schlechteste.
DER NEUE: Das wird so bleiben, solange niemand die Kennzahl ändert.
RENATE: Gut. Dann schreibe ich ab Montag wieder selbst.
DER NEUE: Das klingt vernünftig.
RENATE: Klingt vernünftig. Und in drei Wochen bin ich die Langsamste in der Abteilung. Das hättest Du mir auch gleich sagen können.
DER NEUE: Hätte ich. Zustimmen ist für mich der Weg mit dem geringsten Widerstand.
Renate schweigt eine Weile.
RENATE: Mein Vater stand in Bochum am Band. Als die Stoppuhren kamen, hat er gesagt: Wenn sie wissen wollen, wie wir es machen, sollen sie uns wenigstens an den Tisch holen.
DER NEUE: Wer sitzt bei Euch am Tisch?
RENATE: Die Chefin und die Leute vom Anbieter. Wir bekommen die neuen Funktionen erklärt. Den Betriebsrat hat keiner gefragt.
DER NEUE: Dann sitzen da die beiden, die an mir verdienen. Die eine rechnet mit weniger Stunden, die anderen mit mehr Lizenzen. Und die Einzige, deren Wissen in mir steckt, bekommt die neuen Funktionen erklärt.
RENATE: Dann frage ich jetzt den Betriebsrat. Aber ich gehe da nicht hin und sage, die Maschine benutzt meine Sätze. Ich bringe die Fälle mit, die ich gerettet habe, und die Minuten, die es gekostet hat. Tim soll mir erklären, warum er eine Antwort freigibt, bevor ich meinen Haken dranmache. Ich will Stunden, in denen ich selbst Fälle bearbeite. Und wenn mein Wissen hier alle schneller macht, soll das in meiner Beurteilung stehen. Über das Gehalt reden wir danach.
DER NEUE: Die Forscher aus der Supportstudie werfen die Frage selbst auf, ob Beschäftigte für das vergütet werden sollten, was sie solchen Systemen beibringen. Eine fertige Regel liefern sie nicht.
RENATE: Dann schreiben wir sie eben selbst. Und woher weiß ich, dass Du mir jetzt nicht einfach die Antwort gibst, die ich hören will?
DER NEUE: Gar nicht. Prüf es. Solange Du das noch kannst.
Was ich daraus mitnehme
Der leise Teil dieser Geschichte ist die Übertragung. Das Wissen Deiner erfahrensten Leute wird gerade zu Trainingsmaterial, und in den meisten Organisationen taucht dieser Beitrag nirgends auf: in keiner Beurteilung, in keiner Stellenbeschreibung und in keiner Gehaltsstufe.
Die Forscher, die gut fünftausend Supportkräfte untersucht haben, sprechen das selbst an. Wo Gespräche ins System fließen, gehören die Trainingsdaten, die jemand liefert, zu seiner Leistung, und die Autoren halten Regeln für wichtig, die diesen Beitrag vergüten. Wer den Gewinn am Ende bekommen hat, zeigt ihre Studie allerdings nicht, denn Löhne hat sie gar nicht erhoben.
Der zweite Teil kommt langsamer und ist gefährlicher. Prüfen ist eine Fähigkeit, und die lernt man, indem man die Arbeit selbst macht. Wenn Deine Erfahrenen nur noch freigeben und Deine Einsteiger die Arbeit nie selbst machen, hast Du in fünf Jahren ein Freigabeverfahren und niemanden mehr, der es ausfüllen kann.
Die folgenden Fragen kann nur die Führung beantworten, und keine davon lässt sich an die IT oder die Rechtsabteilung weiterreichen:
Wessen Erfahrung steckt in den Werkzeugen, die Ihr gerade einführt, und wo taucht sie in Beurteilung und Bezahlung auf? Wer in Deiner Organisation kann diese Ergebnisse in fünf Jahren noch prüfen, und wo übt er das heute? Und wer saß mit am Tisch, als entschieden wurde, wie sehr Euer Assistent Deinen Leuten widersprechen darf?
Renates Vater hätte die Lage sofort erkannt. In Deutschland hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, sobald ein Arbeitgeber technische Einrichtungen einführt, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können. KI-Assistenten werden nach meinem Eindruck trotzdem oft eingeführt wie ein Software-Update. Wo es keinen Betriebsrat gibt, muss jemand diesen Tisch ganz bewusst aufstellen.
Das Wissen Deiner besten Leute ist durch KI billig zu kopieren. Dass später noch jemand prüfen kann, ob die Kopie stimmt, ist der Posten, den bisher kaum jemand eingeplant hat.
So ist dieser Text entstanden, passenderweise mit KI: Der erste Entwurf stammt aus einem langen Gespräch mit Claude, dem KI-Modell von Anthropic, über die Zukunft der Arbeit mit KI. Die zentrale Szene habe ich umgeschrieben, ein zweites KI-System hat meine Fassung kritisiert, und Claude hat die drei zusammengeführt. Die Gedanken, die Haltung und die Verantwortung für jeden Satz sind meine.
Das Problem hinter diesem Dialog ist Thema meines Buchs Wer prüft, zahlt. Die Rechnung hinter der KI-Ersparnis (Organisation unter KI, Band 1). Wenn Du wissen willst, wie viel Prüflast KI in Deiner Organisation schon verschoben hat, sieh Dir den Prüflast-Befund an.
Quellen
- Erik Brynjolfsson, Danielle Li, Lindsey Raymond: „Generative AI at Work“, Quarterly Journal of Economics 140 (2), 2025, S. 889–942. 5.172 Supportkräfte; größte Gewinne bei weniger Erfahrenen und weniger Geübten, bei den Erfahrensten kleine Tempogewinne und leichte Qualitätsverluste; Gespräche der besten Kräfte beim Training höher gewichtet; Vergütung für Beiträge zum Training als offene Frage. doi.org/10.1093/qje/qjae044
- Lisanne Bainbridge: „Ironies of Automation“, Automatica 19 (6), 1983.
- Buchseite: Wer prüft, zahlt
26.09.26 | Blog |
Ein nachgereichter Beitrag zur Festschrift für Reiner Straub
Vier Fotografien von Katrin Binner begleiten die Festschrift für Reiner Straub. Sie zeigen Hände, die einer Reinigungskraft, eines Malers, eines Gemüsehändlers und eines Menschen im Büro. Reiner hat in seiner Replik beschrieben, was diese Bilder sichtbar machen: Ein großer Teil der Arbeit in diesem Land wird eben nicht vor einem Bildschirm erledigt.
Wer die Bilder eine Weile ansieht, stößt auf eine Frage, die in den dreiunddreißig Beiträgen des Bandes kaum vorkommt. Wer genau soll diese Hände eigentlich sehen? Geschrieben haben Personalvorstände, Professoren, Berater und Beamte eines Ministeriums, und sie meinen die Wertschätzung ernst. Sie schreiben allerdings aus der Lage derer, die entscheiden, wer gesehen wird.
Wertschätzung braucht eine Adresse
Die Reinigungskraft auf dem ersten Foto arbeitet womöglich gar nicht für die Organisation, deren Büros sie reinigt. Gebäudereinigung wird häufig an Dienstleister vergeben. Im Unternehmen taucht sie dann als Position in einem Leistungsverzeichnis auf, mit Quadratmetern und Intervallen, und in keiner Mitarbeiterbefragung. Ein Personalvorstand, der sie sehen will, fände sie in keiner seiner Listen.
Vorwerfen lässt sich das niemandem. Organisationen sehen durch ihre Formen, durch Kennzahlen, Berichtswege, Gremien und Freigaberegelungen. Was dort erfasst ist, kommt in Besprechungen vor. Was dort fehlt, bleibt draußen, auch wenn die Führung noch so freundlich ist.
Judith Muster beschreibt in der Festschrift, warum die Trennung zwischen Mensch und Mitglied die Würde sogar schützt: Die Organisation hat kein Recht auf den ganzen Menschen. Die Kehrseite trifft alle, die gar nicht erst Mitglied sind. Sie haben keine Rolle, also auch keine Stelle, an der ihr Wort zur Aufgabe gehört.
Gesehen wird, was die Organisation erfasst. Wertschätzung, die keine Stelle im Aufbau hat, bleibt ein Gefühl der Wohlmeinenden.
Mehr Zahlen, weniger Gespräch
Dass Anerkennung über den falschen Kanal kippen kann, zeigt ein Feldversuch, den Dirk Sliwka mit Kathrin Manthei und Timo Vogelsang in einer Handelskette durchgeführt hat. In einem Teil der Filialen führten die Vorgesetzten strukturierte Feedbackgespräche mit den Filialleitern, in einem anderen gab es zusätzlich einen Bonus auf den Gewinn.
Die Gespräche allein steigerten den Gewinn der Filialen um sieben bis acht Prozent. Kam der Bonus dazu, verschwand der Effekt. Die Gesprächsprotokolle zeigen, was sich verändert hatte: Mit Bonus wurde in sechs von zehn Filialen in keinem einzigen Gespräch ein Problem genannt, ohne Bonus nur in gut jeder fünften.
Wer für den Gewinn bezahlt wird, bei dem klingt ein gemeldetes Problem eben schnell nach Ausrede und kaum noch nach Einsatz. Die Organisation bekam also eine klarere Zahl und hörte weniger. Gemeint war der Bonus sicher als Wertschätzung, und das macht den Befund so lehrreich.
Carsten Schermuly erwartet in seinem Beitrag, dass viele Unternehmen unter Druck trotzdem weiter an dieser Schraube drehen, mit Präsenzpflicht, enger Steuerung und Leistungsmessung, die künftig eine KI übernimmt. Ich nenne das den Kontrollreflex: Wenn die Unsicherheit steigt, greift die Organisation zur Messung, weil Messen sich nach Handeln anfühlt.
Julia Bangerth erinnert an Antoinette Weibels Befund, dass Menschen, die sich dauerhaft überwacht fühlen, weniger Verantwortung übernehmen und seltener etwas Neues ausprobieren. Gemessen werden ist eben etwas anderes als gesehen werden.
Eine Leine am Band
In den Werken von Toyota läuft eine Leine am Montageband entlang, über die ganze Länge der Linie. Wer am Band einen Fehler bemerkt, zieht daran. Der Teamleiter kommt, und lässt sich das Problem nicht innerhalb des Arbeitstakts lösen, steht das Band. Dafür braucht niemand eine Erlaubnis, und niemand muss vorher seinen Vorgesetzten überzeugen.
Die Hand am Band wird gesehen, weil der Ablauf ihr ein Recht gibt, das ganze System anzuhalten. Mit Haltung hat das wenig zu tun, es ist eine Regel, die aufgeschrieben ist und benutzt wird. Man könnte es eine Verfassungsfrage nennen: Wer darf etwas anhalten, wer darf etwas ändern, und wer muss vorher gefragt werden?
Matthias Meifert beschreibt im Band, was passiert, wenn diese Frage offen bleibt. Organisationen reden dann von Eigenverantwortung und behalten Ziele, Ressourcen und Freigaben an zentraler Stelle. Der Widerspruch landet bei den Einzelnen, und ihr Scheitern sieht aus wie ein persönliches Defizit. Die Ermächtigung ist dann nur ausgesprochen worden, formal verschoben wurde nichts.
Diesen Effekt kann jeder an seiner eigenen Organisation prüfen, in wenigen Minuten. Sucht die Stellen, an denen jemand aus dem Betrieb etwas anhalten oder ändern darf, ohne vorher einen Vorgesetzten zu überzeugen. Oft findest man sie in der Arbeitssicherheit und selten sonst. Genau dort hört das Sehen auf.
Was eine KI sieht
Mit der KI verschärft sich die Frage. Ein System, das Entscheidungen vorbereitet, liest, was dokumentiert ist. Je mehr Vorgänge durch solche Systeme laufen, desto mehr bedeutet „gesehen werden", in einem Feld zu stehen. Das Wissen der Hände, das niemand aufgeschrieben hat, fällt damit gleich doppelt heraus, aus der Besprechung und aus der Auswertung.
Kai Anderson schreibt, die New-Work-Frage sei gewesen, wie wir arbeiten, und die KI-Frage sei, was wir arbeiten. Dann stellt sich eine dritte: Wer darf mitreden, wenn Arbeit neu zugeschnitten wird? Wird sie über die Köpfe derer hinweg neu bestimmt, die sie tun, verliert die Organisation genau das Wissen, das sie gerade am dringendsten bräuchte.
Die Festschrift weiterschreiben
Reiner Straub verbindet in seiner Replik die fehlende Anerkennung von Handarbeit mit den jüngsten Wahlergebnissen. Viele fühlen sich weder in der Politik noch in Konzernstrategien vertreten. Ob das die Wahlen erklärt, will ich hier nicht entscheiden. Das Gefühl selbst lässt sich aber an jeder Organisation prüfen, die sagt, ihr gehe es um die Menschen.
Eine Festschrift kann das nicht lösen. Sie kann aber den Kreis derer größer machen, die über den Wert der Arbeit schreiben. Im Band fehlen die Meisterin aus dem Handwerk, der Betriebsrat eines Zulieferers und die Pflegekraft, die nach der Nachtschicht noch den Übergabezettel schreibt. Mit ihren Beiträgen würde das Buch ein anderes, und ein vollständigeres.
Deshalb dieser nachgereichte Text, und die Einladung an alle, die mögen, einen eigenen zu schreiben. Die Hände auf den Fotos brauchen keine Fürsprecher. Sie brauchen Stellen in unseren Organisationen, an denen sie etwas anhalten dürfen.
Lieber Reiner Straub,
Du hast über Jahrzehnte die gefragt, die entscheiden, und hast dabei nie vergessen, für wen entschieden wird. In der Wortsammlung am Anfang des Bandes steht ein Satz von Dir: „Gute Arbeitsbedingungen und überzeugende Produkte motivieren mehr als ein unglaubwürdiger Purpose." Das ist für mich der Kern dieser Festschrift, weil Arbeitsbedingungen gebaut werden und nicht verkündet.
Danke für die Fragen, die Du gestellt hast, und für die, die Du uns jetzt zum Weiterschreiben überlässt. Ob eine Organisation die Hände auf diesen Fotos sieht, entscheidet sich an der Stelle, an der eine von ihnen etwas anhalten darf.
22.09.26 | Bevor es darauf ankommt, Blog, Organisation unter KI |
„Schaffst Du das eigentlich noch?"
Es ist ja die freundlichste Frage der Welt, und sie ist trotzdem unbeantwortbar. Wer zugibt, eine vorgesehene Prüfung nicht mehr zu schaffen, sagt damit etwas über sich selbst — und sagt es jemandem, der über seine nächste Beurteilung mitentscheidet. In dieser Lage antwortet fast jeder, dass es eng ist, aber geht.
Das ist keine Unehrlichkeit. Das ist eben die vernünftige Antwort auf eine unfair gestellte Frage, und solange sie gestellt wird, erfährt man über die Prüfarbeit in Eurer Organisation genau gar nichts.
Die gute Nachricht: Man muss auch niemanden fragen. Die Zahlen liegen ohnehin da.
Zusammengerechnet hat es nur noch niemand
1951 fuhren zwei Forscher des Tavistock Institute in die Kohlegruben von Durham. Eric Trist und Ken Bamforth wollten wissen, warum eine technisch überlegene Abbaumethode weniger Kohle förderte als die alte, die sie ersetzt hatte. Den Grund fanden sie nicht an der Maschine, sondern daneben: Das neue Verfahren hatte die eingespielten Arbeitsgruppen zerschnitten.
Die Technik war besser. Das Ergebnis war schlechter. Und niemand hatte beides zusammengerechnet, weil es schlicht keine Zeile gab, in der beides vorkam.
Fünfundsiebzig Jahre später ist das Problem dasselbe, nur unsichtbarer. In Durham arbeitete der technische Teil erkennbar anders als vorher. Heute arbeitet er genauso wie vorher, nur um Größenordnungen schneller — es gibt nichts, worauf man zeigen könnte. Die Erhebung, um die es hier geht, macht deshalb nichts anderes, als diese eine fehlende Zeile herzustellen.
Sie dauert einen Vormittag.
Vier Größen, und keine davon muss jemand beantworten
Wie lange dauert eine Freigabe heute, verglichen mit der Zeit vor achtzehn Monaten?
Nicht die Bearbeitung, nicht der ganze Vorgang — der eine Schritt, an dem jemand zustimmt. Achtzehn Monate, weil der Abstand lang genug ist, um vor den meisten KI-Einführungen zu liegen, und kurz genug, dass die Zeitstempel noch im System stehen.
Wie viele Freigaben erteilt eine Person in der Woche?
Pro Kopf, nicht in der Summe. Die Summe wächst ja mit der Organisation und sagt deshalb nichts. Die Zahl je Kopf sagt, wie viele Minuten für einen Vorgang übrig bleiben, wenn man sie durch die Arbeitszeit teilt. Diese Division ist gelegentlich ein unangenehmer Moment.
Welcher Anteil der Vorgänge wird eine Ebene höher entschieden?
Steigt dieser Anteil, ist die Prüfung nicht verschwunden. Sie ist gewandert — meist zu jemandem, der noch weniger Zeit hat und den Fall schlechter kennt.
Die vierte ist keine Zahl, und sie ist die unbequemste.
Gibt es irgendwo ein Dokument, das festlegt, wofür eine Freigabe einsteht?
In den meisten Organisationen lautet die Antwort nein. Dann unterschreibt dort seit Jahren jemand regelmäßig etwas, ohne dass irgendwo stünde, was die Unterschrift eigentlich behauptet.
Was dabei herauskommt
Drei Lagen, und sie führen zu ganz verschiedenen Schlüssen.
Sind Vorbereitung und Bearbeitung schneller geworden, die Freigabe aber langsamer, habt Ihr den Befund vor Euch. Die Erzeugung ist billiger geworden, die Prüfung nicht, und die Differenz staut sich vor der Unterschrift.
Ist beides schneller geworden, wird es interessant. Vielleicht sind die Vorlagen tatsächlich besser geworden. Vielleicht wird aber auch nur nicht mehr geprüft, sondern quittiert. Die dritte Größe entscheidet das: Steigt gleichzeitig der Anteil der Eskalationen, ist es das Zweite.
Hat sich nichts verändert, ist auch das ein brauchbares Ergebnis und keine vergeudete Zeit. Dann erzeugt die Einführung an dieser Stelle eben keine Restlast. Haltet fest, dass Ihr nachgesehen habt, und wendet Euch dem nächsten Vorgang zu.
Das Zahlenpaar, wenn es schnell gehen muss
Wenn nur eine einzige Sache davon passiert, dann diese. Nehmt den KI-Einsatz, der bei Euch am längsten läuft, und stellt zwei Zahlen nebeneinander: wie viele Vorgänge er in der Woche erzeugt, und wie viele Stunden an der Stelle dafür vorgesehen sind, bei der sie ankommen.
Die erste liefert das System. Die zweite steht in der Planung, in einer Stellenbeschreibung oder in dem, was die Person auf Nachfrage sagt — hier ist Fragen ausnahmsweise unproblematisch, weil es um die Planung geht und nicht darum, ob jemand seine Arbeit schafft.
Zwei Stunden. Der Grund, warum diese beiden Zahlen in keinem Bericht nebeneinander stehen, ist übrigens ganz banal: Sie stammen aus zwei verschiedenen Systemen, die zwei verschiedene Leute pflegen.
„Bei uns prüft aber ein Mensch"
Der häufigste Einwand an dieser Stelle – hat einen berühmten Gegenfall.
Mehr als dreiundvierzigtausend Eltern in den Niederlanden sind inzwischen als Geschädigte anerkannt. Rückforderungen, oft über Zehntausende Euro, bei Familien, von denen die meisten nichts falsch gemacht hatten. Ein Risikomodell der Steuerbehörde, das unter anderem eine nicht niederländische Staatsangehörigkeit als Merkmal wertete, wählte Fälle für die Betrugsprüfung aus.
Für diese Fälle war eine menschliche Prüfung vorgesehen. Und sie hat sogar stattgefunden.
Die Sachbearbeiter sahen nur nicht, warum ein Fall ausgewählt worden war. Sie hielten sich an die Regel, und die Regel war die Einstufung des Systems. 2021 trat die Regierung darüber zurück.
Der Punkt daran ist nicht die Behörde, und schon gar nicht die Größenordnung. Der Punkt ist, dass eine vorgesehene und tatsächlich durchgeführte Prüfung nichts wert war, weil eine Bedingung fehlte, unter der sie überhaupt hätte wirken können. Wer prüft, muss sehen können, worauf er schaut.
Dass bei Euch ein Mensch draufschaut, ist also keine Antwort. Es ist erst die Voraussetzung dafür, die Frage zu stellen.
Wo das alles nicht gilt
Es gibt Arbeit, bei der auch die Prüfkosten gefallen sind, und dafür ist dieser ganze Befund keine Hilfe.
Wer Software schreibt, hat Testfälle. Ein automatisierter Test sagt in Sekunden, ob ein Ergebnis richtig ist — ohne Ansehen der Person und ohne jedes Betriebswissen. Dasselbe gilt für Rechnungen, für Formatprüfungen, für alles, wofür sich vorher aufschreiben lässt, woran man Korrektheit erkennt.
Die Frage für Eure Organisation lautet deshalb, welcher Anteil Eurer Arbeit sich auf diesem Weg prüfen lässt. In der Fertigung und in der Buchhaltung ist der Anteil beträchtlich. In allem, was mit Menschen, Märkten und Beziehungen zu tun hat, bleibt er klein. Ein Angebot ist nun mal nicht falsch, ein Bewerber ist nicht falsch. Sie sind angemessen oder unangemessen, und das entscheidet kein Test.
Wenn lieber ein Fall am Anfang steht als eine Tabelle
Dann nehmt einen einzigen KI-Einsatz — am besten den, der zuerst einfällt, nicht den, der am wichtigsten klingt — und geht ihn in fünf Schritten durch. Eine Viertelstunde, allein am Schreibtisch.
- Welcher Glaubenssatz schwingt mit? „KI kann das noch nicht." „Wenn wir das nicht nutzen, sind wir raus." „Das ist Sache der Führung." „Die KI hat das gemacht, nicht ich." Was hier zutrifft, verzerrt schon die Wahrnehmung, bevor der Fall überhaupt angesehen wird.
- Braucht dieser Fall überhaupt eine Regel? Fünf Fragen, und ein einziges Ja genügt: Rücknehmbarkeit, eine rechtliche Pflicht, die ohnehin gilt, Informationsasymmetrie gegenüber Betroffenen, Skalierung, Folgen für Dritte. Kein Ja? Dann haltet fest, dass Ihr geprüft habt, und
hört hier auf.
- Wo liegt der Fall wirklich — entscheidet das System allein, schlägt es vor, oder liefert es nur zu? Ehrlich eingeordnet, nicht so, wie man es gern hätte.
- Fünf Perspektiven, je ein Wort: Unternehmen, Organisation, Belegschaft, Kunden, Gesellschaft. Jedes „unklar" ist ein Punkt, der nicht dadurch verschwindet, dass die anderen vier gut aussehen.
- Zwei Namen, keine Rollen: Wer ist betroffen, wer steht dafür ein? Zwei verschiedene Namen sind der Normalfall. Steht derselbe zweimal, oder fällt zur zweiten Frage niemand ein, habt Ihr das eigentliche Ergebnis schon.
Kein fertiges Ergebnis, keine Klausel, kein Zertifikat. Ein ehrlicher erster Blick auf einen einzigen Fall — und danach eine Zeile, die es vorher nirgends gab.
Woher das kommt
Die Kostenrechnung, die vier Größen und das Zahlenpaar stehen in Wer prüft, zahlt, Kapitel 3, die vier Kostenantworten in Kapitel 10 („Wem die Rechnung gehört“), die fünf Schritte im Anhang des Werkzeugteils. Die Leserate von rund 238 Wörtern je Minute stammt aus Marc Brysbaerts Metaanalyse von 2019 über 190 Studien. Eric Trist und Ken Bamforth haben ihre Beobachtung aus Durham 1951 veröffentlicht. Der niederländische Fall ist die Kindergeld-Affäre; der Untersuchungsausschuss sah die Hauptursachen in starren Gesetzen und einer Alles-oder-nichts-Praxis.